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EÜR und Abschreibung, wenn Gerät verkauft wurde

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    EÜR und Abschreibung, wenn Gerät verkauft wurde

    Hallo,

    ich bitte um Hilfe, da ich nicht genau weiß, wie ich das in dem Vordruck einzutragen habe. Bis 2018 wurde meine Steuererklärung über 20 Jahre von einem Steuerberater erledigt, seit 2019 mache ich das selber.
    Ich habe eine Nebengewerbe und entsprechende Gerätschaft in der Abschreibung, dazu nutze ich seit 2019 die Abschreibungstabelle in Elster, ich nutze keine andere Software.

    Nun habe ich folgendes Problem (der Einfachheit halber mit runden Zahlen und "geradem Datum" dargestellt):
    Ein Gerät wurde am 02.01.2017 für 1.000 EUR verkauft, Abschreibung über 5 Jahre mit jährlich also 200,00 EUR.
    Der Buchwert zum 31.12.2019 betrug also noch 400,00 EUR. Im Mai 2020 wurde das Gerät für 750 EUR verkauft, die 750 EUR habe ich als Bareinnahme beim erzielten Einkommen mit
    reingenommen.
    Was mir nun nicht klar ist - wie muss ich in der Abschreibung verfahren? Muss ich als Abschreibungsbetrag in der Tabelle 5/12 (also Januar bis Mai) mit dann 83,33 EUR noch eintragen? Und was kommt in die Spalte für den Buchwert 31.12.2020? Da müsste ja dann "0" eingetragen werden, wenn das Gerät nicht mehr da ist, oder?

    Verstehe ich es richtig, dass ich den Gegenstand quasi bis Mai noch abschreiben kann (83,33 EUR) und dann bei Buchwert 31.12.2020 "0" reinschreibe, der "Rest" von 400 EUR quasi dadurch abgegolten ist, dass ich ihn "gewinnbringend" mit 750 EUR verkauft habe? Oder muss ich nur die Differenz von (Buchwert) 400 zu (Verkaufspreis) 750 EUR beim erzielten Einkommen mit 350 EUR angeben?

    Die Felder "Abgang" haben für mich in so einem Fall keine Bedeutung, oder?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß
    Johann

    #2
    Die Felder "Abgang" haben für mich in so einem Fall keine Bedeutung, oder?
    Doch, mit dem Verkauf geht das Gerät doch ab ! Bis zum Mai nimmst du noch die AfA in Anspruch, den dann noch verbleibenden Restbuchwert erfasst du

    unter Abgang, so dass der Buchwert automatisch auf 0,00 geht. Den tatsächlichen Erlös erfasst du in Zeile 18 der EÜR.

    Für das Jahr 2020 kannst du ElsterFormular nicht mehr nutzen, das Windowsprogramm wurde eingestellt !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo!
      Vielen Dank für die Antwort. Wenn ich den Erlös dann in Zeile 18 erfasse, dann muss ich ihn aber bei den Bareinnahmen mit rausnehmen, sonst habe ich ihn ja 2x drin......?

      Verständnisfrage: Wenn für 2020 ElsterFormular nicht mehr geht, warum kann ich dann nachwievor alles ausfüllen, so wie ich es letztes Jahr für 2019 gemacht habe? Ich meine damit die Anlagen etc., die ich brauche und auch die Abschreibungstabelle. Das Programm hat alles akzeptiert. Irgendwie weiß ich jetzt gar nicht, was damit gemeint ist...........ist dieses ElsterFormular ein separates Programm oder ist es Teil von Elster, wo man seine ganzen Daten einträgt?

      Hab jetzt mal nach diesen Begrifflichkeiten gegoogelt: Also scheinbar habe ich schon letztes Jahr alles in ElsterOnline eingetragen, das ElsterFormular ist wohl eine eigene (externe) Software, die hatte ich wohl nie genutzt.

      Gruß
      Johann
      Zuletzt geändert von bigstrolch; 23.02.2021, 09:35.

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        #4
        ist dieses ElsterFormular ein separates Programm
        Das ist ein separates Programm, mit dem man bis 2019 auch eine EÜR erstellen konnte. Du nutzt aber offensichtlich die Webanwendung Mein ELSTER.

        Natürlich darfst du den Verkaufserlös nur einmal erfassen, er gehört aber zwingend in der Zeile 18 der EÜR erklärt.

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Aja, verstehe!
          Vielen Dank für die Hilfe!
          Letztes Jahr hatte alles wunderbar funktioniert (war ja mein erstes Mal, dass ich das selber machte), das FA hat das auch alles akzeptiert und entsprechend verbeschieden.
          Leider hatte ich vergessen, mir einen Screenshot von den ganzen Masken zu machen, so dass ich nun heuer wieder mühsam mich durchschlagen muss, in welches Feld welche Angaben müssen und wo welche Ausgaben eingetragen werden.

          Noch eine Frage: Ich wurde letztes Jahr nach meiner Einreichung über ElsterOnline auf dem Postweg aufgefordert, die EÜR nachzureichen. Die hatte ich dem FA dann auf dem Postweg geschickt, weil man das scheinbar nirgends hochladen kann. Sie werden das also heuer auch wieder anfordern. Macht es Sinn oder erleichtert es die Sache für den Sachbearbeiter, wenn ich diese Aufstellung gleich ans FA schicke oder sollte man besser abwarten, bis man dazu aufgefordert wird?

          Gruß
          Johann

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            #6
            Du musst deine EÜR doch elektronisch übermitteln, das Formular dafür steht in Mein ELSTER unter Alle Formulare zur Verfügung.

            Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

            Man reicht die EÜR parallel zur Einkommensteuererklärung ein und wartet nicht, bis man aufgefordert wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              OK, da muss ich dann nochmal nachschauen.
              Ich hatte da letztes Jahr nichts dazu gefunden, hatte dann danach gegoogelt und "heraus gefunden", dass man das nicht "hochladen" können sondern auf dem Postweg übermitteln müsse.
              Mir hatte auch die Jahre zuvor meine Steuerberaterin immer was unterschreiben lassen, das ich im Kuvert dem FA in den Briefkasten geworfen habe, während sie sagte, dass sie nun die Daten übermitteln würde und dass das Schriftstück bitte zeitnah beim FA im Briefkasten liegen solle, weil sie eben nun schon online alles andere übermittelt habe. Ich bin davon ausgangen, dass das wohl diese EÜR war (ich kann mich leider nicht mehr daran erinnern) und habe mich immer gefragt, warum zum Teufel das jetzt alles online gemacht werden muss, wenn man am Ende doch wieder was per Post hinschicken oder vorbeibringen muss. Ich dachte dann, naja, bei den Gewerbetreibenden ist das vielleicht noch nicht so.
              Aber gut, dann werde ich das mal so machen wie von dir vorgeschlagen und lade die Anlage EÜR hoch, sofern ich die nicht eh schon ausgewählt habe - wobei ich mir fast sicher bin, dass ich die letztes Jahr schon hatte und das FA trotzdem noch diese Übersicht wollte. Egal......
              Vielen Dank!
              Gruß
              Johann
              Zuletzt geändert von bigstrolch; 23.02.2021, 11:05.

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                #8
                Hallo,

                Ich bin davon ausgangen, dass das wohl diese EÜR war ...
                Ich vermute eher, dass das immer die komprimierte Erklärung war. Diese musste man unterschreiben und einreichen, wenn die Erklärung nicht authentifiziert übertragen wurde (also ohne Zertifikat, o.ä.).
                Bei einem Steuerberater kommt mir das zwar doch etwas seltsam vor, aber gut, mag sein.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Nun, ich muss etwas weiter ausholen (es sei mir gestattet): Die Dame war selbst keine Steuerberaterin. Sie war Bilanzbuchhalterin und arbeitete in einer Steuerkanzlei, hatte aber bei sich zu Hause ein Büro und machte dort für einige Leute die Steuererklärung und auch Buchhaltung für Firmen.
                  Daher leuchtet mir der Zusammenhang schon ein, wie Stefan hier schreibt, wenn das nicht authentifiziert war. Da sie das auf eigene Rechnung für mich machte, wird sie eben keine Möglichkeit gehabt haben, das über die Kanzlei zu übermitteln - daher die fehlende Authentifizierung?

                  Ich muss gestehen - ich habe mich leider nie um das Ganze gekümmert. Als ich Anfang der 90er mit meinem Nebengewerbe begann, war ich von Anfang an bei einer Steuerberaterin, die hatte alle Belege fein säuberlich von mir geordnet erhalten, das alles irgendwie gebucht und dann kam ich zum Unterschreiben und fertig war die Sache. Weil diese Kanzlei dann aufgehört hatte und ich mir (auch wohnsitzbedingt) dann jemand neuen suchen musste, wurde mir letztere damals empfohlen. Hat immer prima geklappt, hat nur einen Bruchteil gekostet von dem, was ich vorher an das Steuerbüro zahlen musste und ich war zufrieden.
                  Da sie dann auch letztes Jahr aufhörte beschloss ich, das nun selbst in die Hand zu nehmen. Dachte mir, wenn das andere können und es mittlerweile Elster gibt und mir jeder erzählt, dass er das online macht, dann kann ich das auch. Ist ja nur ein Nebengewerbe. Hat auch letztes Jahr, wie ich schrieb, alles geklappt. Waren ein paar Stunden Arbeit und mühsames einlesen und googeln, aber unter Strich war ich stolz, ein paar EUR gespart zu haben und dann auch noch alles scheinbar richtig eingetippt zu haben, denn der Steuerbescheid war identisch mit dem, was mir Elster vor ausgespuckt hatte. Es kam nur die Nachfrage, ich solle diese EÜR nachreichen, habe dann einen Brief hingeschrieben und das Blatt mitgesandt, mich dafür entschuldigt, dass ich das wohl nicht richtig gemacht hatte und auch den Sachverhalt geschildert, dass ich das erstmals alleine gemacht hatte und wenn sie noch was brauchen und bla, bla, bla.....einfach anrufen......ich bring alles vorbei und reiche nach........ So, dann kam der Bescheid und ich war zufrieden.

                  Genug geschrieben, Danke fürs Lesen und Danke fürs Helfen!!!

                  Gruß
                  Johann
                  Zuletzt geändert von bigstrolch; 23.02.2021, 11:48.

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