Hallo,
wenn sich bei der Anlage Kind im Jahr - der Ausweis galt bis 08/2020 - dann wurde ein neuer Bescheid und ein veränderter Ausweis ausgestellt- wirksam ab 05/2020 - geringerer Status (statt 70 H - nur noch 70)
- muss das schon in der Erklärung für 2020 angegeben werden oder erst im nächsten Jahr?
11 - Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags
Danke für eine Antwort
wenn sich bei der Anlage Kind im Jahr - der Ausweis galt bis 08/2020 - dann wurde ein neuer Bescheid und ein veränderter Ausweis ausgestellt- wirksam ab 05/2020 - geringerer Status (statt 70 H - nur noch 70)
- muss das schon in der Erklärung für 2020 angegeben werden oder erst im nächsten Jahr?
11 - Übertragung des Behinderten- und / oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags
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