Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Bescheinigungen werden nicht eingefügt
Einklappen
X
-
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
-
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Kommentar
-
Sind denn überhaupt Bescheinigungen da, welche übernommen werden können?
Bzw. in deinem Screenshot ist doch eine Fehlermeldung enthalten: Die Bescheinigung enthält keine übernehmbaren Daten.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kommentar
-
Hallo,
bei mir war vor einigen Tagen das gleiche Verhalten wie bei Ralf01. Meine Bescheinigungen wurden alle korrekt übernommen, die meiner Frau auch bis auf die Lohnsteuerkarte (von einer Behörde). Die Bescheinigung wird korrekt angezeigt, aber nicht nach Elster übernommen.
Jetzt habe ich es erneut versucht und die Übernahme hat geklappt. Ralf01,vielleicht einfach noch mal versuchen, wenn es beim ersten mal nicht funktioniert hat.Zuletzt geändert von Zauberzorg; 01.03.2021, 22:39.
Kommentar
-
@ Miriam, @ Charlie24, ich habe genau das gleiche Problem mit dem Feld 'eingetragener Steuerfreibetrag', und Charlie24 hat mich auf diesen Thread verwiesen. Vielleicht kann ich zur Klärung beitragen:
- Mit dem Corona-Bonus dürfte es nichts zu tun haben, weil das kein Freibetrag ist.
- Zitat Charlie24 "Wo soll denn ein Steuerfreibetrag eingefügt werden ?": Das ist eine Angabe aus den ELSTAM, heißt "eingetragener Steuerfreibetrag" in der elektr. Bescheinigung bzw. "Steuerfreier Jahresbetrag" in der gedruckten Bescheinigung. Das Problem ist: Ich habe in sämtlichen Anlagen des Steuerformulars kein Feld gefunden, wohin dieser Freibetrag übernommen werden könnte. Er ist für die Ermittlung der endgültigen Einkommensteuer auch nicht mehr relevant.
-@ Sieht nach Programmierfehler aus... Zitat Charlie24: " Meine Bescheinigungen wurden ebenso fehlerfrei übernommen wie …":
In meiner elektr. Lohnsteuerbescheinigung ist im Feld "eingetragener Steuerfreibetrag" "6219" ohne Nachkommastellen angegeben. Vielleicht gibt es in den von dir eingespielten Bescheinigungen einen solchen Eintrag nicht.
- Zitat Charlie24: "dann führt offenbar ein einziger Formatfehler dazu, dass die gesamte Bescheinigung verworfen wird.": Genau das ist im weitesten Sinne ein Programmierfehler oder besser gesagt eine Dateninkonsistenz im Gesamtsystem. Die Plausibilitätsprüfung beim Arbeitgeber muss übereinstimmen mit der von Mein Elster. Und Dezimalkomma und Dezimalpunkt sollten nicht vermischt werden.
@Charlie: Falls wir hier eine Übereinstimmung erzielen, könntest du vielleicht doch eine Weitermeldung des Fehlers vornehmen. Miriam und ich werden vielleicht nicht die Einzigen sein, die hier Probleme haben, und das Abtippen der bescheinigten Angaben ist sicher nur eine Notlösung.
Grüße be.assmann
Gruß be.assmann
- Likes 1
Kommentar
-
Es bringt nichts, wenn ich solche Fehlermeldungen an die ELSTER-Hotline weitergebe. Die wollen dann von mir den Steuerfall
per Supportanfrage und die dazugehörigen Bescheinigungen übermittelt haben. Ich habe aber keine fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen,
die ich übermitteln könnte. Ich habe deshalb in dem anderen Thread angeregt, den vermeintlichen Fehler selbst zu melden.
Was mir zu denken gibt, ist die Aussage im Beitrag #20: Meine Bescheinigungen wurden alle korrekt übernommen, die meiner Frau auch
bis auf die Lohnsteuerkarte (von einer Behörde). Die Bescheinigung wird korrekt angezeigt, aber nicht nach Elster übernommen.
Eine Behörde könnte ja auch schon wieder ein Landesamt für Besoldung und Versorgung sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
@Charlie24: Danke für die Rückmeldung. Leider sagt mir als Neuling die Angabe "Beitrag #20" nichts. Die Suchfunktion war da auch nicht hilfreich. Wie finde ich "Beitrag #20"?
Ansonsten wende ich mich und an die Elster Hotline.
@WIchtig: Die Anlage Vorsorgeaufwand füge ich immer bei.Gruß be.assmann
Kommentar
-
be.assmann Charlie24 Das mit dem Melden des Fehlers könnt Ihr Euch getrost schenken, das habe ich schon vorletzte Woche bis zum Geht-nicht-mehr durchexerziert. Es scheint leider keinen zu interessieren, diesen Fehler zu beheben...
Es ist wie von Nutzer be.assmann beschrieben - der Fehler ist in einem Datenfeld (Steuerfreibetrag) der übermittelten Lohnsteuerbescheinigung, wo der Betrag ohne Nachkommastellen übermittelt wird und dann beim Einfüllen in Elster zu besagter Fehlermeldung führt, so dass die Bescheinigungen (und leider nicht nur die LSt-Bescheinigung) nicht übernommen werden.
-> Die Hotline riet mir, ich solle den FA-Sachbearbeiter kontaktieren, evtl. könne der ja die fehlenden ".00" hinter dem Betrag irgendwie ergänzen.
-> Der FA-Sachbearbeiter kann oder will oder darf aber nicht. "Der Beleg kommt vom AG, den dürfen/können wir nicht verändern. Sprechen Sie mit Ihrem AG, damit er es nochmal fehlerfrei übermittelt."
Nur - der AG hat keine Fehlermeldung bekommen, als er die Bescheinigung übermittelt hat und für ihn ist somit alles in bester Ordnung.
Der AG hat also gar nicht das Bewusstsein, dass da irgendetwas schräg sein könnte - ist es ja auch im Prinzip gar nicht. Der wird also den Teufel tun und eine einwandfreie Übertragung nochmal schicken.
Denn das Problem ist die beschriebene Dateninkonsistenz, dass Elster restriktiver checkt (Betrag inkl. ".00") als es eigentlich sein muss.
Die Übermittlung der Lst.Bescheinigung mit dem Steuerfreibetrag ohne ".00" akzeptiert das FA nämlich bestens, nur Elster ist bei der Datenübernahme überpenibel...
Ohnehin hat der AG den LSt-Freibetrag ja originär genauso vom FA übermittelt bekommen und übermittelt ihn einfach nur wieder in der LSt. Bescheinigung zurück.
Da man die fehlerhafte Bescheinigung nicht modifizieren/herauslöschen oder sonstwie vom Einfüllen ausnehmen kann, ist aktuell die einzige Lösung alle nicht übernommenen Bescheinigungen manuell abzutippen.
Unglaublich - aber wahr... :´-(
Dass noch nicht mal die fehlerfreien Bescheinigungen außer der LSt.-Bescheinigung übernommen werden, ist dann der zweite Fehler.
Aber wie gesagt - außer ratlosen Zuhörern am anderen Ende, die mir am Ende alle nur gestanden "dass sie ja gar nicht mit Elster arbeiten, sondern mit anderen FA-internen Programmen" konnte und wollte keiner helfen...
Auf meine schriftliche Beschwerde beim Landesamt für Steuern meldete sich dann schließlich eine nette - aber leider auch hilflose - Sachbearbeiterin meines FA's bei mir, stellte fest, dass keine Fehlbedienung vorliegt und sie mir nicht helfen kann, bot aber an "ihr Elster-erfahrener Kollege könnte mich ja nochmal anrufen und mir helfen".
Warum der sich wohl nicht mehr gemeldet hat ? Tja,...
Ziemlich traurig das Ganze.
--------------------
Das Beste kommt zum Schluss: Einer der Support-Kollegen am anderen Ende stimmte mir zwischendurch zu, dass man doch vielleicht das falsche Programm eingestellt hat.
Mein Fazit: Ich wünsche mir ElsterFormular wieder zurück....Zuletzt geändert von andy24; 09.03.2021, 23:53.
- Likes 1
Kommentar
-
Hallo Andy, danke für deine ausführliche, wenn auch nicht froh stimmende Information. Ich habe gem. Hinweis von Charlie24 heute den Fehler an 'hotline@elster.de' gemeldet und bin gespannt, was dabei herauskommt. Ich werde in diesem Forum darüber informieren.
Gruß be.assmannGruß be.assmann
Kommentar
-
Es bedarf nach meiner Erfahrung einer gewissen Hartnäckigkeit, bis die Elster-Hotline einen Fehler an die Entwickler weiterleitet.
Ich habe unlängst dreimal schreiben müssen, obwohl ich den Fehler schon bei der ersten Fehlermeldung präzise beschrieben hatte.
Hier geht es um einen Freibetrag, der zwar an das Finanzamt gemeldet werden muss, aber nicht zur Übernahme in die Steuererklärung
bestimmt ist. Trotzdem wird das gelieferte Zahlenformat geprüft und die Bescheinigung insgesamt verworfen, weil der Freibetrag ohne
die angeblich obligatorischen Nachkommastellen geliefert wurde. Ob die Nachkommastellen im elektronischen Datensatz wirklich
für alle Eurowerte vorgeschrieben sind, weiß ich persönlich nicht. Die Prüfung beim Bescheinigungsabruf wäre bei diesem Wert
aber in jedem Fall entbehrlich.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
Juhuu ! Für Rheinland-Pfalz ist die unnötige Plausibilitätsprüfung auf den Steuerfreibetrag in der LSt.-Bescheinigung ("Betrag muss 2 Nachkommastellen enthalten / Format ".00") nun behoben worden, so dass die Bescheinigung jetzt einwandfrei übernommen wurde.
Danke an alle, die mitgeholfen und dazu beigetragen haben !
Wenn das dann noch jemand für Hessen nachziehen würde wäre das klasse - dort tritt der Fehler nämlich nach wie vor auf. :-o :-(
Viele Grüße
Andy24Zuletzt geändert von andy24; 23.03.2021, 16:34.
Kommentar
-
Das dürfte mit dem Bundesland nicht die Bohne zu tun haben.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
- Likes 1
Kommentar
-
Das dürfte mit dem Bundesland nicht die Bohne zu tun haben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar