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Fahrt- und Verpflegungskosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

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    Fahrt- und Verpflegungskosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

    Guten Morgen zusammen,
    folgende Fragestellung für Fahrt- und Verpflegungskosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten:

    Im letzten Jahr musste ich für 10 Tage in eine andere Filiale unseres Unternehmens eine Urlaubsvertretung wahrnehmen.
    Diese Filiale ist 56 km von meinem Wohnort entfernt.
    Dies würde ich gerne in der Anlage N in der Gruppen Nr 15 und 16 eintragen.

    Fahrtkosten:
    Meine Überlegung wäre, da nur in Zeile 62 ein Text und ein Betrag gefordert ist, foglendes Ergebnis einzutragen:
    10 Tage x 112km (/Hin- & Rückfahrt) x 0,30€ (km-Pauschale) = 336€

    Verpflegungskosten, da länger als 8 Stunden unterwegs:
    Meine Überlegung wäre, da nur in Zeile 67 ein Text und ein Betrag gefordert ist, foglendes Ergebnis einzutragen:
    10 Tage x 5,50€ ( Aufwand für Verpflegung) = 55€

    Liege ich mit meiner Überlegung richtig?
    Für eine hoffentlich bejahende Antwort schon mal herzlichen Dank.
    Gruß
    F_Lee

    #2
    Hallo,

    welches Jahr?
    2020 kannst du nicht mehr mit ElsterFormular erstellen.
    Wie kommst du bei VMA auf 5.50.-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Hallo Figul,
      - das bräuchte ich für die Steuererklärung 2020
      - Ich mache das in Elster-Online
      - 5,50 frei Essenskosten "frei" gewählt

      Gruß
      F_Lee

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        #4
        In Zeile 67 zu den VMA wird nur die Anzahl der Tage eingegeben. Evtl. Kürzungsbeträge wegen unentgeltlicher Mahlzeitengestellung kommen in Zeile 70.

        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Hallo,

          Für die Kürzungsbeträge gibt es feste werte.
          Findest du mit der Suchmaschine deines Vertrauens

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            @Beamtenschweiß: Danke für den Hinweis zu Zeile 67 - "Anzahl Tage" einzutragen habe ich überlesen.
            keine unentgeltliche Mahlzeitgestellung durch Arbeitgeber

            Liege ich wenigstens mit den Fahrtkosten in Zeile 61 bzw 62 richtig?
            Gruß
            F_Lee

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              #7
              Zitat von F_Lee Beitrag anzeigen
              Ich mache das in Elster-Online
              Dann hast Du das falsche Unterforum ausgewählt. Ich verschiebe.

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                #8
                Oh, Entschuldigung, Ich dachte, das wäre das Richtige gewesen. Tut mir leid.
                Danke für den Hinweis und das Verschieben
                Gruß
                F_Lee

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                  #9
                  Hallo,

                  die Berechnung des VMA ist nicht korrekt.
                  Es wird immer noch mit der alten Tagespauschale (über 8std) von 12.- gerechnet

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Es wird immer noch mit der alten Tagespauschale (über 8std) von 12.- gerechnet
                    Hauptsache, das Finanzamt rechnet richtig. Die Fehlerbehebung bei der Steuerberechnung dauert auch jedes Jahr länger.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Guten Morgen,
                      @Charlie24: Deinen Hinweis auf die Fehler in der Steuerberechnung habe ich gelesen - auch in Bezug auf den VMA . Danke

                      Nochmals zu der Fragestellung der Fahrtkosten in die andere Filiale unseres Unternehmes im Ursprungsthread:
                      Ist meine Überlegung richtig, die gefahrenen km (Hin & Rück) mit 0,30€ anzusetzen und dies in Zeile 62 einzutragen?
                      (10 Tage x 112km (Hin- & Rückfahrt) x 0,30€ (km-Pauschale) = 336€)

                      Gruß
                      F_Lee

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                        #12
                        Ist meine Überlegung richtig, die gefahrenen km (Hin & Rück) mit 0,30€ anzusetzen und dies in Zeile 62 einzutragen?
                        (10 Tage x 112km (Hin- & Rückfahrt) x 0,30€ (km-Pauschale) = 336€)
                        Ja, Seite 15, Zeile 62 der Anlage N ist für 2020 richtig, Tatsächlich gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg) ist ebenfalls richtig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Vielen Dank für Eure Hilfe.
                          Damit wurden meine beiden Fragen beantwortet und ich kann diesen Thread schließen.
                          Gruß
                          F_Lee

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                            #14
                            ... und ich kann diesen Thread schließen.
                            Da du den Thread nicht schließen kannst, werde ich das für dich erledigen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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