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Hilfe bei Umsatzsteuererklärung für PV-Anlage über Elster

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    Hilfe bei Umsatzsteuererklärung für PV-Anlage über Elster

    Hallo !

    Ich habe ein grosses Problem bei der korrekten Eingabe über Elster für meine erste Umsatzsteuererklärung 2020.

    Zunächst die erforderlichen Daten:

    Wir haben eine 6,6 kWp - Anlage und 2020 ingesamt

    3058 kWh Strom eingespeist. Hierfür haben uns die Stadtwerke 362,56 Euro Brutto (308.24 Euro netto) überwiesen.
    von diesen 362,56 Euro habe ich immer jeden Monat 7,41 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen, insgesamt 8 x 7,41 Euro = 59,28 Euro, was ich auch so in den jeweiligen
    Umsatzsteuervoranmeldungen angegeben habe.

    2620 kWh Strom haben wir selbst verbraucht, also aus der PV-Anlage entnommen. Hätten wir diese Strommenge über unseren Stromanbieter bezogen, so hätte er uns 0,2098 Euro netto
    dafür in Rechnung gestellt (insgesamt also 549,68 netto, 654,12 brutto, an Umsatzsteuer würden für die Strommenge 104,44 Euro anfallen.

    2937 kWh Strom haben wir zugekauft, also unser Stromanbieter hat uns diese Menge geliefert (733,36 Euro brutto).
    Unser Stromanbieter nimmt einen Grundpreis von 167,10 Euro brutto (also 140,42 Euro netto).

    Vom Finanzamt haben wir 2020 die für die Installation der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer erstattet bekommen, insgesamt 3.133,25 Euro.
    Für die Installation haben wir zwei Rechnungen erhalten. Einmal die Dachinstallation (2.614,55 Euro MwSt.) und die Elektrik (518,70 Euro MwSt).

    Diese Werte habe ich in meiner ersten UST-Erklärung falsch eingegeben (einmal die grosse Erstattung der MwSt. vergessen, statt 8x7,41 versehentlich. 12x 7,41 Euro eingegeben und auch
    nicht berücksichtigt, dass der MwSt.-Satz ab dem 1.7 ja nur noch 16% betrug).

    Zu meiner ersten UST-Erklärung habe ich vom Finanzamt eine Nachzahlung von 98,93 Euro erhalten, die ich dann auch sofort überwiesen habe.

    Dann hat eine Bekannte meine UST-Erklärung korrigiert. Ausgespuckt hat Elster eine Erstattung von 422,78 Euro, nach Prüfung des Finanzamtes muss ich plötzlich
    jedoch 443,59 Euro nachzahlen. Auch diesen Betrag habe ich erstmal jetzt überwiesen.


    Meine Frage und Bitte:

    Kann mir jemand helfen, die o.g. Zahlungen den richtigen Zeilen in der UST-Erklärung einzutragen ? Was muss wo hin ?
    Und was mache ich mit den bereits an das Finanzamt geleisteten Zahlungen ( 59,28 + 98,93 + 443,59 Euro)? Kann ich die auch irgendwo eintragen,
    damit das Finanzamt weiß, das ich schon eine Menge Geld überwiesen habe ?

    DANKE !


    #2
    Das ist leider nicht mehr möglich. ElsterFormular wurde für 2019 letztmalig angeboten. Du wirst Dir eine andere Software suchen müssen, oder halt Mein Elster verwenden.

    Kommentar


      #3
      Entschuldige, ich habe sie Umsatzsteuererklärung natürlich mit "Mein Elster" gemacht.

      Wären folgende Eintragungen richtig :

      Zeile 38 "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %". 309 Euro - Nettobetrag, den wir für die Einspeisung bekommen haben

      Zeile 39 "Unentgeltliche Wertabgaben " 549 Euro - Nettobetrag für die Strommenge, die wir aus der PV-Anlage entnommen haben

      Zeile 122 "Vorsteuerbetrag aus Rechnungen von anderen Unternehmen". 3.133,25 Euro - Betrag der MwSt. aus der Installation der Anlage, die wir vom Finanzamt 2020 zurückbekommen haben

      Zeile 168 "Vorauszahlungssoll 2020 (einschließlich Sondervorauszahlungen) 59,28 Euro. - der Betrag, den ich monatlich an das Finanzamt vorab abgeführt habe


      Jetzt die Frage: ich habe ja zwei komische Nachzahlungen erhalten, zu der mir bislang niemand Auskunft geben kann. Einmal die 98,93 Euro und einmal die 422,78 Euro.
      Wenn ich eine berichtigte Umsatzsteuererklärung mache - wo muss ich diese beiden bereits gezahlten Beträge angeben ? Auch in Zeile 168 ?

      Habe ich irgend etwas vergessen ? Den Strombezug vom Anbieter, den ich ja zukaufen muss, brauche ich nicht angeben , oder ?

      Kommentar


        #4
        Wären folgende Eintragungen richtig :

        Zeile 38 "Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %". 309 Euro - Nettobetrag, den wir für die Einspeisung bekommen haben
        Im 2. Halbjahr 2020 betrug der Umsatzsteuersatz nur 16%. Hat dein EVU alles mit 19% abgerechnet?

        Zeile 39 "Unentgeltliche Wertabgaben " 549 Euro - Nettobetrag für die Strommenge, die wir aus der PV-Anlage entnommen haben
        Auch hier spielt wohl das Thema mit 16% im 2. Halbjahr 2020 eine Rolle. Wie man da konkret verfährt, müsste ich erst recherchieren

        Zeile 122 "Vorsteuerbetrag aus Rechnungen von anderen Unternehmen". 3.133,25 Euro - Betrag der MwSt. aus der Installation der Anlage, die wir vom Finanzamt 2020 zurückbekommen haben
        Das müsste passen.

        Zeile 168 "Vorauszahlungssoll 2020 (einschließlich Sondervorauszahlungen) 59,28 Euro. - der Betrag, den ich monatlich an das Finanzamt vorab abgeführt habe
        Das ist falsch ! Einmal sind in der Jahreserklärung natürlich Jahreswerte zu erklären, zum andern ist das der Saldo aus der erstatteten Vorsteuer und der angemeldeten Umsatzsteuer.

        Jetzt die Frage: ich habe ja zwei komische Nachzahlungen erhalten, zu der mir bislang niemand Auskunft geben kann. Einmal die 98,93 Euro und einmal die 422,78 Euro.
        Wenn ich eine berichtigte Umsatzsteuererklärung mache - wo muss ich diese beiden bereits gezahlten Beträge angeben ? Auch in Zeile 168 ?
        Das weiß ich nicht auf Anhieb

        Habe ich irgend etwas vergessen ? Den Strombezug vom Anbieter, den ich ja zukaufen muss, brauche ich nicht angeben , oder ?
        Richtig !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich danke dir erst einmal herzlich für Deine Antwort !

          Bitte berücksichtige, dass ich absoluter Laie bin, daher wäre es super, wenn Du es so einfach wie möglich erklären könntest.

          Im 2. Halbjahr 2020 betrug der Umsatzsteuersatz nur 16%. Hat dein EVU alles mit 19% abgerechnet?
          Ja, es wurde zumindest nicht auf der Rechnung unterteilt.

          Auch hier spielt wohl das Thema mit 16% im 2. Halbjahr 2020 eine Rolle. Wie man da konkret verfährt, müsste ich erst recherchieren
          Müsste in Zeile 39 (19%) und in Zeile 45 (Umsätze zu anderen Steuersätzen) sein.

          Das ist falsch ! Einmal sind in der Jahreserklärung natürlich Jahreswerte zu erklären, zum andern ist das der Saldo aus der erstatteten Vorsteuer und der angemeldeten Umsatzsteuer.
          Wie meinst Du das Genbau ? Ich habe ja 59,28 in Zeile 168 angegeben, weil ich ja diesen Betrag insgesamt 2020 an das Finanzamt als Vorsteuer abgeführt habe. Was muss ich da denn eintragen ?

          Jetzt ist die Frage, was ich mit den ganzen bereits gezahlten Beträgen mache. Muss ich die nochmal angeben oder wird das automatisch verrechnet ?
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 25.02.2021, 20:54. Grund: Quotes repariert

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            #6
            In der Hilfe zu Zeile 168 steht folgendes:
            Vorauszahlungssoll
            ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.
            In den Fällen, in denen bereits eine Festsetzung der Umsatzsteuer für den Besteuerungszeitraum vorliegt, ist die bisher festgesetzte Umsatzsteuer als Vorauszahlungssoll einzutragen.

            In das Vorauszahlungssoll muss also auch der Überschuss aus deiner Vorsteueranmeldung einbezogen werden ! Dein Vorauszahlungsoll 2020 ist in jedem Fall negativ.
            Wie man mit fehlerhaften Festsetzungen infolge einer fehlerhaften Erklärung umgeht, solltest du mit dem Finanzamt besprechen, damit habe ich keine Erfahrung.

            Das mit den 19% und 16% muss ich noch genauer recherchieren. Umsätze zu 16% sind in Zeile 45 zu erklären, die Steuer muss selbst berechnet werden.

            Ich habe ja 59,28 in Zeile 168 angegeben, weil ich ja diesen Betrag insgesamt 2020 an das Finanzamt als Vorsteuer abgeführt habe.
            Es heißt Umsatzsteuer, nicht Vorsteuer ! Du hattest aber davor geschrieben:

            Zeile 168 "Vorauszahlungssoll 2020 (einschließlich Sondervorauszahlungen) 59,28 Euro. - der Betrag, den ich monatlich an das Finanzamt vorab abgeführt habe.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Du bist Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Freilich lässt man sich gerne mal dazu hinreißen, eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer eine sogenannte Selbstveranlagungssteuer. Die Steuer wird nicht vom Finanzamt berechnet, sondern vom Unternehmer selbst.

              Da solltest Du Dich also damit auseinandersetzen, und auch die Begriffe nochmal durchmachen, die Du vielleicht in der Schule schon mal gehört hast. Vorsteuer ist die Steuer, die in den Rechnungen enthalten ist, die Du von anderen Unternehmern bekommst. Du hast also eine Rechnung für die Anlage bekommen und Dir die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

              Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass bei Dir in Zeile 168 ein negativer Betrag steht. Nämlich die Summe aller Voranmeldungen des Jahres, grob geschätzt 59,28-3133,25.

              EDIT: Sinngemäß hat Charlie teilweise das Gleiche geschrieben

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Du hattest aber davor geschrieben: ... 59,28 Euro. - der Betrag, den ich monatlich an das Finanzamt vorab abgeführt habe.
                Insgesamt ist die Ausgangsfrage unübersichtlich mit sehr viel Text und ziemlich verwirrend formuliert. Es heißt dort aber unter anderem:

                von diesen 362,56 Euro habe ich immer jeden Monat 7,41 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt überwiesen, insgesamt 8 x 7,41 Euro = 59,28 Euro

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                  #9
                  Meine Antwort bezog sich aber nicht auf den Beitrag #1, sondern auf den Beitrag #3 und da stand nun mal monatlich.

                  Das Problem bei diesen umfangreichen Beiträgen ist, dass man alles mehrfach lesen müsste, um wirklich alles zu verstehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das Problem bei diesen umfangreichen Beiträgen ist, dass man alles mehrfach lesen müsste, um wirklich alles zu verstehen.
                    Das seh ich auch so. Fast immer bist Du darin (im Verstehen) besser als ich

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                      #11
                      Monatlich bezieht sich auf die 7,41 Euro.

                      Für die Einspeisung bekommen wir jeden Monat 39,-- Euro von den Stadtwerken, davon habe ich immer sofort 7,41 Euro an das Finanzamt abgeführt, insgesamt also 8 x im Jahr 2021, was in Summer 59,28 ergibt.

                      Der Wert in Zeile 168 ist negativ.

                      Wo aber muss ich jetzt die 59,28 , dich ich monatlich abgeführt habe eintragen ? In welche Zeile?

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                        #12
                        Zitat von Kauli Beitrag anzeigen
                        Wo aber muss ich jetzt die 59,28 , dich ich monatlich abgeführt habe eintragen ? In welche Zeile?
                        Die sollten in dem Betrag in Zeile 168 mit enthalten sein.

                        Kommentar


                          #13
                          Sie wollen eine Umsatzsteuererklärung für 2020 und fragen, wo Sie 59,28 € eintragen sollen. Tragen Sie diesen Betrag in Zeile 168 ein. Haben Sie eigentlich schon eine Jahresabrechnung für 2020 von der Stadtverwaltung bekommen? Ohne sie können Sie noch keine Umsatzsteuererklärung machen. Die Netto-Einnahmen tragen Sie aufgeschlüsselt in die Zeilen 38 und 45 ein. das Programm errechnet sofort die Umsatzsteuer.
                          Sind Sie mir nicht böse, wenn ich sage, dass Sie keine Ahnung haben. Sie sollten sich eine Hilfe zulegen. Elster ist nur dann einfach, wenn man etwas von Steuern versteht.

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                            #14
                            Die Netto-Einnahmen tragen Sie aufgeschlüsselt in die Zeilen 38 und 45 ein. das Programm errechnet sofort die Umsatzsteuer.
                            Die Umsatzsteuer in Zeile 45 muss man schon selbst berechnen !
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              An Charlie24. In 45 da muss man die Umsatzsteuer selbst berechnen, da das Programm ja nicht weiß, wie hoch der Prozentsatz ist. Entschuldigung

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