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Anlage R-AV für weitere Renten

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    Anlage R-AV für weitere Renten

    habe mir jetzt die Anlage R-AV zum Eintrag der weiteren Renten aufgemacht und bin schon wieder auf Probleme gestoßen. Von der PKDW habe ich die "Mitteilung über Rentenbezug 2020" (Pensionsfonds) erhalten und trage in der Anlage R-AV den Betrag ein, der in der Tabelle der PKDW mit "Nr.1" benannt ist. Dann kommt die Fehlermeldung, dass ich auch "Leistungen laut Nr. 2" einzutragen habe (in der Mitteilung der PKDW nicht vorhanden) und auch noch die "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" ist anzugeben. Wo bekommt man denn sowas her? Es kann doch nicht sein, dass man hochbezahlte Spezialisten braucht, um Zahlen zu melden, die ohnehin in den Steuerbehörden bekannt sind. Das regt mich allmählich auf. Hat jemand einen Tip für mich?
    Ich habe nun die Rente der Deutschen Rentenversicherung in Anlage R, die Firmenrente (Betriebsrente) in Anlage N und kriege die weitere Rente aus einem Rentenfonds (PKDW) nicht in die Anlage R-AV. Dasdarf ja alles gar nicht wahr sein! Anlage R-AV.jpg
    Angehängte Dateien

    #2
    Ich habe auch einen Eintrag in Zeile 4 der neuen Anlage R-AV /bAV, der wird bei mir aber ohne Fehlermeldung akzeptiert.

    Der Eintrag sieht bei mir nach Übernahme der Eingabe auf der Seite unten im Übrigen deutlich anders aus. Wurden

    vielleicht auf Seite 2 Werbungskosten in der falschen Zeile eingetragen ?

    Anlage_R-AV.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort

      Ok, habe jetzt den Betrag eingegeben und bei dem Feld "maßgebliches Jahr des Rentenbeginns" nichts eingetragen. Und schon hat das Programm nicht gemeckert. Alles nicht grade selbsterklärend.

      Kommentar

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