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Einige Fragen zur Ausfüllung bei Mein Elster als Arbeitnehmer

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    Einige Fragen zur Ausfüllung bei Mein Elster als Arbeitnehmer

    Liebe User,

    ich bin mir bei der Anfertigung meiner Steuererklärung etwas unsicher und wollte daher kurz nachfragen, ob ich alles richtig verstanden habe.

    Meine Steuererklärung möchte ich mit Mein Elster (Ihr Online-Finanzamt) erstellen. Als Arbeitnehmer, der durch niedrige Werbekosten etc. den 1000 Euro Pauschbetrag in Anspruch nimmt, sind für mich also der Mantelbogen und die Anlage N notwendig.

    Ich habe nun zwei Lohnsteuerbescheinigungen erhalten (zwei verschiedene Jobs). Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich diese einzeln bei Mein Elster in die Anlage N eingeben, also erst die erste Bescheinigung und dann auf einen Button klicken und die zweite Bescheinigung.

    Wie sieht das nun mit der Anlage Vorsorgeaufwand aus? Muss die immer ausgefüllt werden? Wenn ja, kommen da einfach die Beiträge von meinen zwei Lohnsteuerbescheinigungen rein (also KV, PV etc.)? Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich diese nicht einfach einzeln wie bei der Anlage N eintippen, sondern müsste die Beiträge jeweils addieren, also z.B. 100 Euro KV von Bescheinigung 1 + 200 Euro KV von Lohnsteuerbescheinigung 2 und dann in der Anlage Vorsorgeaufwand 300 eintippen.

    Sorry, für den langen Text und ich danke Euch jetzt schon sehr für Eure Hilfe (und vielleicht das Gemecker, wenn ich es nicht verstanden habe).

    #2
    Du gibst das richtig wieder! Den ersten Teil deiner Lohnsteuerbescheinigungen (Lohn u. Steuern) kannst du einzeln in der Anlage N erfassen,

    die Sozialversicherungsbeiträge für die Anlage Vorsorgeaufwand musst du extern addieren und die Jahressummen eintragen.

    Alternativ kannst du den Bescheinigungsabruf nutzen, dabei wird automatisch addiert. Das Ergebnis muss man aber unbedingt kontrollieren !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ja, du machst das richtig

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Danke für Eure schnelle Hilfe!

        Ich gehe also davon aus, dass ich immer die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen muss auch, wenn ich in diesem Bereich gar nichts abzusetzen habe. Das ist also eine der Anlagen, die verpflichtend sind für jeden Arbeitnehmer?

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          #5
          Hallo,

          in der Anlage Vorsorgeaufwand gibst du deine Daten zur RV, KV, PV, AV ein.
          Die kannst du natürlich absetzen.
          Kann sein, dass das FA die Daten selbst ergänzt.
          Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
          Gib mal ohne und mit Vorsorgeaufwand ein.
          Lass jedes mal berechnen, dann siehst du den Unterschied

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ah okay, danke für den Tipp. Mein Problem ist, dass ich ein Jahresbrutto von ca. 13.000 Euro habe. Ist also keine hohe Summe, wo man sich jetzt extrem viel zurückholen könnte.

            Da stellt sich einem natürlich die Frage, ob sich das Ausfüllen dann überhaupt lohnen würde.

            Daher meine Frage, ob es verpflichtend ist, dass die Anlage Vorsorgeaufwand überhaupt ausgefüllt werden muss.

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              #7
              Hallo,

              nein, die Anlage Vorsorgeaufwand ist nicht verpflichtend.
              Da aber schon mal jeder (sozialversicherungspflichtige) Arbeitnehmer sehr wohl etwas abzusetzen hat ist es in aller Regel sinnvoll, diese Anlage auch auszufüllen.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                Hallo,

                nein, die Anlage Vorsorgeaufwand ist nicht verpflichtend.
                Da aber schon mal jeder (sozialversicherungspflichtige) Arbeitnehmer sehr wohl etwas abzusetzen hat ist es in aller Regel sinnvoll, diese Anlage auch auszufüllen.

                Stefan
                Genau die Antwort habe ich gesucht!

                Ich will mir dabei nämlich immer sichergehen nicht, dass ich das falsch verstehe und solche Falschinfos dann auch noch im Bekanntenkreis herumtrage. Also ist die Anlage Vorsorgeaufwand nicht nötig.

                Ich werde dennoch den Tipp von FIGUL und Dir beherzigen und es einmal mit Formular testen, kostet ja nichts.

                Noch einmal vielen Dank für Eure Hilfe.

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                  #9
                  Also ist die Anlage Vorsorgeaufwand nicht nötig.
                  Lies mein Signatur und füll die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Ohne diese Anlage stimmt deine Steuerberechnung schlicht nicht !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Lies mein Signatur und füll die Anlage Vorsorgeaufwand aus. Ohne diese Anlage stimmt deine Steuerberechnung schlicht nicht !
                    Danke für den Hinweis. Ich habe mich gerade beim Ausfüllen der Anlage N auch gewundert, dass ich nirgendwo die KV-Beiträge etc. eintragen kann. Gut, dann tue ich die Anlage noch hinzu. Danke Dir.

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                      #11
                      Frage hat sich erübrigt! Man kann es nicht einzeln eintragen.
                      Zuletzt geändert von SteuerCola; 27.02.2021, 13:25.

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                        #12
                        Hallo,

                        Also ist die Anlage Vorsorgeaufwand nicht nötig.
                        Das hatte ich ausdrücklich nicht geschrieben.
                        Die Anlage ist nicht verpflichtend, nötig ist sie aber in der Regel sehr wohl (zumindest wenn man kein Geld verschenken will).

                        Ich bin zwar der Meinung, dass die Finanzämter die Sozialversicherungsbeiträge trotzdem berücksichtigen müssen, und auch das die Bescheide ansonsten diesbezüglich auch nach der Einspruchsfrist angreifbar sind - aber verlassen würde ich mich nicht darauf.
                        Und wie schon gesagt, die Steuerberechnung kann nur stimmen wenn man auch alles einträgt.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Hallo,

                          reckoner

                          Zitat: und auch das die Bescheide ansonsten diesbezüglich auch nach der Einspruchsfrist angreifbar sind

                          Dazu muss man erst einmal den Bescheid verstehen und da habe ich so meine Zweifel.
                          Sieht man auch hier im Forum

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Die Anlage Vorsorgeaufwand muss nicht beigefügt werden, auch nicht bei der Papier-Erklärung. Die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung liegen dem Finanzamt vor. Allerdings stimmt ja die vorläufige Steuerberechnung nicht, wenn die Zahlen nicht mit erfasst wurden.

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                              #15
                              Ich bin ja hier, um zu lernen und ich habe jetzt verstanden, warum diese Anlage nötig und gut ist. Ich bin euch sehr dankbar, denn spätestens jetzt hätte ich ansonsten schon so einige Fehler in meiner Erklärung. So sieht es aber durch eure Tipps bisher sehr gut aus.

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