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zumutbare Belastung bei außergeöhnlichen Aufwendungen

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    zumutbare Belastung bei außergeöhnlichen Aufwendungen

    Hallo zusammen, ich habe bei "mein Elster" die Daten wie im Vorjahr erfasst, teilweise übernehmen lassen. Mein Einkommen weicht nur leicht vom Vorjahr ab. Die zumutbare Belastung weicht aber um 1000 Euro vom Vorjahr ab. ( 600 zu 1600 Euro). Woran kann das liegen ? Meine Tochter, für die ich auch in 2020 Kindergeld bezogen habe, ist in 2020 19 Jahre alt geworden.
    Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar. Schöne Grüße

    #2
    Hallo,

    an der Tochter liegt es nicht. Da hat sich nichts geändert.
    Vergleiche mal die Einkünfte

    Gruß FIGUL

    Gruß FIGUL

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      #3
      Die zumutbare Belastung weicht aber um 1000 Euro vom Vorjahr ab.
      Ich weiß nicht, woran das in deinem Fall liegt. Ich habe bei mir für Testzwecke agB erfasst und kann keinen Fehler erkennen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        ok, es fehlt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, aber was muss ich dafür eingeben? Ich hatte mit dem zuständigen FA telefoniert und die haben mir gesagt, wenn ich angeben, dass meine Tochter nur bei mir gemeldet war, dann reicht das ?

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          #5
          ich habe LST Klasse I und wäre ja eigentllich in II aufgrund der Tochter, den Ausgleich möchte ich über die Einkommenssteuererklärung geltend machen, gemäß Empfehlung vom FA Mitarbeiter
          was kann ich da tun ?

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            #6
            Hallo,

            das hat doch damit nichts zu tun. Es zählt nur Kind.
            Ob allein erziehend oder nicht.
            Die zumutbare Belastung richtet sich nach den Einkünften und nicht am zuversteuernden Einkommen.
            Für die Höhe der Steuer musst du natürlich Angaben zu alleinerziehend machen.
            Anlage Kind Seite 8

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              es fehlt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende,
              Du musst den entsprechenden Abschnitt der Anlage Kind ausfüllen, da wird das mit gemeldet bei dir ja abgefragt, ebenso die Kindergeldzahlung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                das habe ich alles soweit erfasst, einen Haken musste ich rausnehmen, da meine Tochter ja nicht mehr minderjährig war in 2020. Ansonsten müsste alles drin sein. Ich schaue es mir noch mal in Ruhe an. Vielen Dank erst einmal und schönes WE

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                  #9
                  Es ließ mir keine Ruhe... vielleicht hat ja jemand Muße, sich das anzuschauen. ich darf den Haken bei minderjährigem Kind nicht setzen, und daher rechnet er mir den Entlastungsbetrag nicht an.
                  Muss ich doch die Steuerermäßigung über die Steuerklasse II beantragen ? kann ich das noch rückwirkend ? Vielen Dank
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                    #10
                    Die Übertragung eines Teils des Kinderfreibetrags ist die eine Sache, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ist eine andere Sache.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html

                    Zur Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sagt die Hilfe folgendes:

                    Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil abweichend vom Kinderfreibetrag
                    die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des anderen Elternteils in der Zeile 45 beantragen,
                    sofern das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war und der Übertragung nicht widersprochen wurde.


                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Aber was habe ich dann falsch eingegeben?

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                        #12
                        Aber was habe ich dann falsch eingegeben?
                        Der Antrag in Zeile 45 ist nicht zulässig, da deine Tochter nicht mehr minderjährig ist.

                        Aber den hast du nach deinen Screenshots ja auch nicht gestellt.
                        Zuletzt geändert von Charlie24; 27.02.2021, 13:52.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Nach dem Gesetzestext steht mir der Ausgleichsbetrag doch zu, da ich ja die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt hsbe

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                            #14
                            Zitat von Sandra Wagner Beitrag anzeigen
                            Nach dem Gesetzestext steht mir der Ausgleichsbetrag doch zu, da ich ja die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt hsbe
                            Du willst X, kreuzt aber Y an. Der Freibetrag für Alleinerziehende hat nichts mit der Übertragung des Betreuungsfreibetrag bei Minderjährigen zu tun.

                            Mach einfach die Angaben, dass das Kind bei dir gemeldet ist und außer dem volljährigen Kind keine weitere volljährige Person, und der Freibetrag wird berücksichtigt.

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                              #15
                              Das verstehe ich, hab ich auch so gemacht. Aber es wird nicht berücksichtigt

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