Das verstehe ich, hab ich auch so gemacht. Aber es wird nicht berücksichtigt
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
zumutbare Belastung bei außergeöhnlichen Aufwendungen
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Ich kann das im Moment nicht nachstellen. Vielleicht heute Abend.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich habe mir jetzt doch die Zeit genommen, den Fall nachzustellen. Da ist kein Fehler im System. Der für 2020 erhöhte EntlastungsbetragIch glaub da ist ein Fehler im System
von 4.008 € für ein Kind wird in der Steuerberechnung ordnungsgemäß von der Summe der Einkünfte abgezogen. Das hat auch Auswirkungen
auf die Höhe der zumutbaren Belastung bei agB, da sich der Gesamtbetrag der Einkünfte um den Entlastungsbetrag reduziert.Freundliche Grüße
Charlie24
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Der wird auch für 2020 extra ausgewiesen und von der Summe der Einkünfte abgezogen, der Betrag ist nur mehr als doppelt so hoch.Im letzten Jahr wurde er extra ausgewiesen und vom Einkommen abgezogen.Freundliche Grüße
Charlie24
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ich hab´s gefunden...so gefällt mir die Zahl auch viel besser... bei der Schulausbildung war nach Übernahme der Daten vom Vorjahr noch Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 übernommen worden, ich hab das Jahr angepasst und jetzt bekomme ich auch die Entlastungsbetrag angezeigt und abgezogen. Lieben Dank für eure Hilfe !
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Danke für die Rückmeldung ! Es ist immer gut, zu erfahren, woran es gelegen hat.Freundliche Grüße
Charlie24
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