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    #16
    Ich bin davon ausgegangen, das man unmittelbar begünstig ist, sobald mein in seinen riestervertrag einzahlt.
    im jahr 2019 war sind den januar in mutterschutz und den rest des jahres in elternzeit.
    hat also mutterschaftsgeld und elterngeld bezogen.

    die frage ist ja nun dennoch, ob wir die bezogene summe dort eintragen oder eben 0 euro?

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      #17
      Das Elterngeld will das Finanzamt nicht haben wollen, das Mutterschaftsgeld nach meiner Erinnerung schon. Es gibt dafür eine eigene Zeile.

      Ich bin davon ausgegangen, das man unmittelbar begünstig ist, sobald mein in seinen riestervertrag einzahlt.
      Das stimmt so natürlich nicht, aber bei Mutterschafts- und Elterngeldbezug ist man unmittelbar begünstigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zitat von bkoenig33 Beitrag anzeigen
        Ich bin davon ausgegangen, das man unmittelbar begünstig ist, sobald mein in seinen riestervertrag einzahlt.
        Würde ja keinen Sinn machen, denn die Anlage AV füllt man ja aus, wenn man Einzahlungen in einen Riester-Vertrag macht, ansonsten nicht. Und wenn man dann wegen entsprechender Zahlungen und Verträge die Anlage AV ausfüllt, könnte es -Deiner Meinung nach- nie zu einer nur mittelbaren Begünstigung kommen und die Abfrage danach wäre eine reine ABM-Maßnahme. Anders ausgedrückt: Die unmittelbare Begünstigung muss etwas anderes sein, siehe Beitrag von Charlie24.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das stimmt so natürlich nicht, aber bei Mutterschafts- und Elterngeldbezug ist man unmittelbar begünstigt.
          Genau. Wenn das Elterngeld, was ja wahrscheinlich ist, auch 2020 noch bezogen wurde.

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