so sehe ich das auch. In der Berechnung werden jedoch nicht € 710,00 steuerlich berücksichtigt, sondern nur € 121.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kinderbetreuungskosten rechnet falsch
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Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hier mal als Beispiel für ein Kind die Eingaben auf Seite 12 der Anlage Kind:
Zeile 73: Die Angaben zum Dienstleister und zum Zeitraum sowie 864
Zeile 75: 01.01-31.12 und 01.01-31.12
Zeile 78: 01.01-31.12 und 432
Mehr ist da nicht anzugeben!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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