Habe meine Betriebsrente unter Leibrente , 2. Rente, eingetragen- ist das korrekt
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Betriebsrente unter Leibrente , 2. Rente, eingetragen- ist das korrektFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Dann erhältst du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung und erklärst deine Betriebsrente in der Anlage N, eventuelle KV- und PV-Beiträge
in der Anlage Vorsorgeaufwand.Freundliche Grüße
Charlie24
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macht es einen Unterschied in welcher Anlage es steht, habe es wie gesagt in anlage r eingetragen und weg geschickt
So früh im Jahr kannst du doch die Erklärung problemlos korrigieren, die Bearbeitung des Jahres 2020 startet erst Mitte März.
Hast du denn die Lohnsteuerbescheinigung schon erhalten oder noch nicht ?Freundliche Grüße
Charlie24
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hoffe ich kann es noch irgendwie korrigieren
Wenn alles passt, kannst du erneut versenden. Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte ErklärungFreundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn alles passt, kannst du erneut versenden. Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung
ist das 100% sicher?
Hintergrund: Vor einigen Jahren hatte ich persönlich ein ähnliches Problem und wollte es genau so handhaben.
Der Sachbearbeiter im FA teilte mir damals aber mit, dass eine einmal signiert eingereichte Erklärung nur noch im Wege des Einspruchs änderbar sei.
Seine Argumentation leuchtete mir damals ein: "Wenn ständig neue Erklärungen einträfen - womöglich auch noch auf verschiedenen Wegen - sei das nicht mehr nachvollziehbar, insbesondere wenn die Erklärung ggf. schon in Bearbeitung ist. Dazu kämen dann Probleme bei Fristen, Beweislasten etc. pp."
Dies hat eine zeitlang dazu geführt, dass ich die Erklärungen nur unsigniert eingesendet und immer etwas gewartet habe, bis ich die zugehörige komprimierte Erklärung in Schriftform hinterhergeschickt habe - da gab es einen Puffer und eine Korrektur war problemlos möglich, weil die Erklärung erst mit dem letzten gültigen Telecode (hieß das so?) zu öffnen war. (Außerdem waren seinerzeit ja ohnehin noch diverse Belege verpflichtend einzureichen, da spielte der zusätzliche Ausdruck keine große Rolle.)
Inzwischen mach ich das natürlich auch nicht mehr, aber falls es da eine verbindliche Vorschrift zur Handhabung gibt, wäre ich Dir für einen Hinweis sehr dankbar!
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Es wird in der Regel die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
schon begonnen hätte und zwischen erster und zweiter Übermittlung zwei Wochen oder mehr liegen, macht ein Anruf bzw. ein Hinweis
auf eine Korrektur Sinn.Freundliche Grüße
Charlie24
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