Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage R - Betriebsrente ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage R - Betriebsrente ?

    Habe meine Betriebsrente unter Leibrente , 2. Rente, eingetragen- ist das korrekt

    #2
    Habe meine Betriebsrente unter Leibrente , 2. Rente, eingetragen- ist das korrekt

    Kommentar


      #3
      Betriebsrente unter Leibrente , 2. Rente, eingetragen- ist das korrekt
      Wahrscheinlich nicht ! Wer zahlt deine Betriebsrente aus ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Mein ehemaliger Arbeitgeber

        Kommentar


          #5
          Dann erhältst du dafür eine Lohnsteuerbescheinigung und erklärst deine Betriebsrente in der Anlage N, eventuelle KV- und PV-Beiträge

          in der Anlage Vorsorgeaufwand.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            macht es einen Unterschied in welcher Anlage es steht, habe es wie gesagt in anlage r eingetragen und weg geschickt
            danke

            Kommentar


              #7
              macht es einen Unterschied in welcher Anlage es steht, habe es wie gesagt in anlage r eingetragen und weg geschickt
              Aber sicher ! Auch wenn man davon ausgeht, dass dein Finanzamt den Fehler erkennt und korrigiert, deine jetzige Steuerberechnung stimmt jedenfalls nicht.

              So früh im Jahr kannst du doch die Erklärung problemlos korrigieren, die Bearbeitung des Jahres 2020 startet erst Mitte März.

              Hast du denn die Lohnsteuerbescheinigung schon erhalten oder noch nicht ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                danke für die zügigen antworten, habe gestern abgeschickt, hoffe ich kann es noch irgendwie korrigieren

                Kommentar


                  #9
                  hoffe ich kann es noch irgendwie korrigieren
                  Du startest einfach eine neue Erklärung für 2020 und übernimmst die gestern verschickten Daten. Anschließend korrigieren, prüfen und speichern.

                  Wenn alles passt, kannst du erneut versenden. Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Danke Charlie24,
                    Gruß
                    hwko

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn alles passt, kannst du erneut versenden. Das Finanzamt bearbeitet die zuletzt übermittelte Erklärung
                      Hallo Charlie,

                      ist das 100% sicher?

                      Hintergrund: Vor einigen Jahren hatte ich persönlich ein ähnliches Problem und wollte es genau so handhaben.
                      Der Sachbearbeiter im FA teilte mir damals aber mit, dass eine einmal signiert eingereichte Erklärung nur noch im Wege des Einspruchs änderbar sei.
                      Seine Argumentation leuchtete mir damals ein: "Wenn ständig neue Erklärungen einträfen - womöglich auch noch auf verschiedenen Wegen - sei das nicht mehr nachvollziehbar, insbesondere wenn die Erklärung ggf. schon in Bearbeitung ist. Dazu kämen dann Probleme bei Fristen, Beweislasten etc. pp."
                      Dies hat eine zeitlang dazu geführt, dass ich die Erklärungen nur unsigniert eingesendet und immer etwas gewartet habe, bis ich die zugehörige komprimierte Erklärung in Schriftform hinterhergeschickt habe - da gab es einen Puffer und eine Korrektur war problemlos möglich, weil die Erklärung erst mit dem letzten gültigen Telecode (hieß das so?) zu öffnen war. (Außerdem waren seinerzeit ja ohnehin noch diverse Belege verpflichtend einzureichen, da spielte der zusätzliche Ausdruck keine große Rolle.)

                      Inzwischen mach ich das natürlich auch nicht mehr, aber falls es da eine verbindliche Vorschrift zur Handhabung gibt, wäre ich Dir für einen Hinweis sehr dankbar!

                      Kommentar


                        #12
                        https://www.elster.de/eportal/helpGl...elp_elster_eop

                        Kommentar


                          #13
                          Hallo L. E. Fant,

                          vielen Dank für den Link! Das ist inzwischen wohl doch besser als damals.
                          Eine kleine Ungewissheit bleibt aber wohl: "Es wird in der Regel die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet."

                          Noch einmal Danke!

                          Kommentar


                            #14
                            Es wird in der Regel die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
                            Um diese Jahreszeit kannst du dir diesbezüglich sicher sein, da muss man nicht mal anrufen. Wenn die Bearbeitung des Jahres 2020

                            schon begonnen hätte und zwischen erster und zweiter Übermittlung zwei Wochen oder mehr liegen, macht ein Anruf bzw. ein Hinweis

                            auf eine Korrektur Sinn.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X