Hallo,
ich versuche mich gerade an meiner Einkommenssteuererklärung 2020. Die Prüfung schlägt mit folgendem Fehler fehl:
"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig." Zu meiner Person: Seit 2019 bin ich geschieden, das Kind wird alleinerziehend bei mir erzogen. Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind also nötig für den Alleinerziehendenzuschlag und das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau habe ich nicht angegeben.
Wenn ich aber bei "3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart" Einzelveranlagung auswähle, kommt nicht der Fehler und ich könnte meine Steuererklärung abschicken, aber ich bin ja kein Ehegatte mehr. Soll ich es trotzdem auswählen?
LG, Clemens.
ich versuche mich gerade an meiner Einkommenssteuererklärung 2020. Die Prüfung schlägt mit folgendem Fehler fehl:
"Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig." Zu meiner Person: Seit 2019 bin ich geschieden, das Kind wird alleinerziehend bei mir erzogen. Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind also nötig für den Alleinerziehendenzuschlag und das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau habe ich nicht angegeben.
Wenn ich aber bei "3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart" Einzelveranlagung auswähle, kommt nicht der Fehler und ich könnte meine Steuererklärung abschicken, aber ich bin ja kein Ehegatte mehr. Soll ich es trotzdem auswählen?
LG, Clemens.
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