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Einzelveranlagung bei Geschiedenen und Alleinerziehenden funktioniert nicht

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    Einzelveranlagung bei Geschiedenen und Alleinerziehenden funktioniert nicht

    Hallo,

    ich versuche mich gerade an meiner Einkommenssteuererklärung 2020. Die Prüfung schlägt mit folgendem Fehler fehl:
    "Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, daher sind Angaben zum Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau nicht zulässig." Zu meiner Person: Seit 2019 bin ich geschieden, das Kind wird alleinerziehend bei mir erzogen. Angaben zum Kindschaftsverhältnis sind also nötig für den Alleinerziehendenzuschlag und das Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau habe ich nicht angegeben.

    Wenn ich aber bei "3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart" Einzelveranlagung auswähle, kommt nicht der Fehler und ich könnte meine Steuererklärung abschicken, aber ich bin ja kein Ehegatte mehr. Soll ich es trotzdem auswählen?

    LG, Clemens.
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    #2
    Zur Veranlagungsart darfst du keine Angaben machen. Das Kindschaftsverhältnis zum geschiedenen Ehegatten muss in der Anlage Kind

    bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Japp, das wars! Super! 1000 Dank!

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