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Feld für Kürzungsbetrag in Formular ESt 2020 gesucht (Gewerbesteuer)

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    Feld für Kürzungsbetrag in Formular ESt 2020 gesucht (Gewerbesteuer)

    Hallo zusammen,

    ich fülle gerade bei Mein Elster die Einkommensteuererklärung 2020 aus und mache die Angaben zur Gewerbesteuer.
    Leider finde ich kein Feld, in das ich den KÜRZUNGSBETRAG (1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes) eintragen kann.
    Ich habe mit meinem zuständigen FA telefoniert und dort sagte man mir, es müsse "eigentlich" ein solches Feld geben.
    In Zeile 16 wird lediglich "Gewerbeertrag (auf volle 100 Euro abgerundet)" und "Freibetrag" abgefragt.
    Daraus ergibt sich der Gewerbesteuer-Messbetrag.
    Allerdings stimmt dieser nicht, wenn man zuvor nicht auch den KÜRZUNGSBETRAG vom Gewerbeertrag abzieht.
    Sollte es tatsächlich KEIN Feld für den KÜRZUNGSBETRAG geben, wie ist dann das vorgeschriebene Vorgehen?
    Einfach beim Gewerbeertrag abziehen? Dann stimmt dieser aber nicht mit der Angabe in Zeile 4 "Gewinn als Einzelunternehmer" überein.

    Vielen Dank.

    #2
    Irgendwie glaube ich, dass Du da etwas durcheinanderbringst: Diese Kürzung hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun und damit auch in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen. Das ist vielmehr eine Kürzung des Gewerbeertrags im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags, gehört also nur in die Gewerbesteuererklärung rein. Und da dürftest du das auch finden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Warum wird dann im ESt Formular in Zeile 16 "Gewerbeertrag (auf volle 100 Euro abgerundet)" und "Freibetrag" bzgl. Gewerbesteuer abgefragt?
      Der Gewerbesteuer-Messbetrag, der sich durch diese beiden Angaben im Formular sichtbar ergibt, ist ja wichtig für den Einkommensteuer-Bescheid.
      In diesem wird das 4 fache des Messbetrages vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
      Der Einkommensteuer-Bescheid wird ja zunächst unabhängig von der Gewerbesteuererklärung erstellt.

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        #4
        Ich kann da jetzt nicht weiterhelfen, habe im Moment keinen Zugriff auf "Mein Elster". Aber was meinst Du mit "ESt Formular Zeile 16" ? Bist Du in der Einkommensteuererklärung in Anlage G ?

        In den amtlichen Vordrucken für 2020 wird in Zeile 16 etwas Anderes abgefragt, insbesondere kein gerundeter Gewerbeertrag. In Zeile 17 unter "weitere Betriebe / Mitunternehmeranteile" wird etwas in dieser Richtung abgefragt, aber passt das über bei Dir, will heißen: Wie viele Betriebe hast Du denn überhaupt, dass das für Dich relevant würde ? Oberhalb davon können zwei Betriebe erfasst werden und dann wird auch nicht nach Gewerbeertrag und Freibetrag gefragt, erst ab dem dritten Betrieb brauchst Du diese Zeilen.
        Schönen Gruß

        Picard777

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          #5
          Ja, Anlage G. Hätte ich vielleicht dazu sagen müssen.

          Direkt über Zeile 16 steht:

          2 - Zusätzliche Angaben bei Steuerermäßigung nach § 35 EStG


          Angaben zur Gewerbesteuer / zum Gewerbesteuer-Messbetrag einzelner Betriebe

          Für 2020 festzusetzender (anteiliger) Gewerbesteuer-Messbetrag im Sinne des § 35 EStG des Betriebs / des Mitunternehmeranteils

          Das mit den weiteren Betrieben kommt erst in Zeile 20.
          Ich habe auch nur einen Betrieb.

          Übrigens habe ich 2019 noch mit Elster Formular abgegeben. Ich habe das alte Formular in Mein Elster mitgenommen.
          Deswegen war in Zeile 16 auch schon was eingetragen.
          Ich bin da also schon richtig an der Stelle.
          Laut telefonischer Auskunft des FA müsste wie gesagt "egentlich" noch irgendwo ein Feld sein für den Kürzungsbetrag.
          Ich habe deswegen die Elster Hotline angemailt. Mal sehen wann da was zurück kommt.

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            #6
            Wie gesagt, ich habe auf ME keinen Zugriff. Aber m.E. besteht bei der Einkommensteuer bei einem Betrieb überhaupt kein Bedarf den Kürzungsbetrag abzufragen. Das Finanzamt braucht für § 35 EStG den Gewerbesteuermessbetrag, die Gewerbesteuer und die Höhe der jeweiligen gewerblichen Einkünfte, nicht mehr und nicht weniger. Und der Messbetrag ist ein Rechenergebnis u.a. aus dem Gewerbeertrag und Deinem Kürzungsbetrag, d.h. mit der Angabe des Messbetrags hast Du den Kürzungsbetrag -versteckt- erklärt.
            Schönen Gruß

            Picard777

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