Hallo zusammen,
ich fülle gerade bei Mein Elster die Einkommensteuererklärung 2020 aus und mache die Angaben zur Gewerbesteuer.
Leider finde ich kein Feld, in das ich den KÜRZUNGSBETRAG (1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes) eintragen kann.
Ich habe mit meinem zuständigen FA telefoniert und dort sagte man mir, es müsse "eigentlich" ein solches Feld geben.
In Zeile 16 wird lediglich "Gewerbeertrag (auf volle 100 Euro abgerundet)" und "Freibetrag" abgefragt.
Daraus ergibt sich der Gewerbesteuer-Messbetrag.
Allerdings stimmt dieser nicht, wenn man zuvor nicht auch den KÜRZUNGSBETRAG vom Gewerbeertrag abzieht.
Sollte es tatsächlich KEIN Feld für den KÜRZUNGSBETRAG geben, wie ist dann das vorgeschriebene Vorgehen?
Einfach beim Gewerbeertrag abziehen? Dann stimmt dieser aber nicht mit der Angabe in Zeile 4 "Gewinn als Einzelunternehmer" überein.
Vielen Dank.
ich fülle gerade bei Mein Elster die Einkommensteuererklärung 2020 aus und mache die Angaben zur Gewerbesteuer.
Leider finde ich kein Feld, in das ich den KÜRZUNGSBETRAG (1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes) eintragen kann.
Ich habe mit meinem zuständigen FA telefoniert und dort sagte man mir, es müsse "eigentlich" ein solches Feld geben.
In Zeile 16 wird lediglich "Gewerbeertrag (auf volle 100 Euro abgerundet)" und "Freibetrag" abgefragt.
Daraus ergibt sich der Gewerbesteuer-Messbetrag.
Allerdings stimmt dieser nicht, wenn man zuvor nicht auch den KÜRZUNGSBETRAG vom Gewerbeertrag abzieht.
Sollte es tatsächlich KEIN Feld für den KÜRZUNGSBETRAG geben, wie ist dann das vorgeschriebene Vorgehen?
Einfach beim Gewerbeertrag abziehen? Dann stimmt dieser aber nicht mit der Angabe in Zeile 4 "Gewinn als Einzelunternehmer" überein.
Vielen Dank.
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