Geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:
Im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung kann der Mitarbeiter zur etwaigen steuerlichen Entlastung jedoch beantragen, dass der geldwerte Vorteil nur für die Tage versteuert wird, an denen er tatsächlich solche Fahrten durchgeführt hat (sog. „Einzelbewertung“).
Dies ist in der Regel nur dann vorteilhaft, wenn er im gesamten Kalenderjahr an weniger als 180 Tagen von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fährt.
In diesem Fall werden für die Berechnung des geldwerten Vorteils pro Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Hin- und Rückfahrt zählen hier jeweils einzeln) 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt.
Frage: Wo kann diese Korrektur des GwV im ElsterFormular erfasst werden?
Im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung kann der Mitarbeiter zur etwaigen steuerlichen Entlastung jedoch beantragen, dass der geldwerte Vorteil nur für die Tage versteuert wird, an denen er tatsächlich solche Fahrten durchgeführt hat (sog. „Einzelbewertung“).
Dies ist in der Regel nur dann vorteilhaft, wenn er im gesamten Kalenderjahr an weniger als 180 Tagen von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fährt.
In diesem Fall werden für die Berechnung des geldwerten Vorteils pro Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Hin- und Rückfahrt zählen hier jeweils einzeln) 0,002 % des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer angesetzt.
Frage: Wo kann diese Korrektur des GwV im ElsterFormular erfasst werden?
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