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Homeoffice Eintrag in Zeile 31 Anlage N

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    Homeoffice Eintrag in Zeile 31 Anlage N

    Guten Tag zusammen,

    die Homeoffice-Pauschale ist hier bereits vielfach angesprochen worden. Leider bin ich dennoch nicht fündig geworden hinsichtlich folgender Frage:
    Dass die Pauschale am besten unter 14-"Weitere Werbungskosten", sinniger Weise unter Angabe der Anzahl der Homeoffice-Tage eingetragen werden sollte, habe ich soweit verstanden.
    Wie aber sieht es mit der Zeile 31 in der Anlage N aus? Da gibt es ja nun ein Feld, das "Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage" heißt. Müssen da die Homeoffice-Tage ebenfalls eingetragen und faktisch den Urlaubs- und etwaigen Krankheitstagen hinzugerechnet werden?

    Meine Verständnis wäre es, dass
    a) hier die später im Rahmen der Pauschale angesetzten Tage eingetragen werden müssen und
    b) unter den "aufgesuchten Tagen" der Tätigkeitsstätte auch nur die Tage eingetragen werden, an denen man tatsächlich dort und nicht im Homeoffice tätig war.

    Ich bedanke mich im Voraus für sachkundige Hilfe!






    #2
    Zitat von zdaniel Beitrag anzeigen
    Da gibt es ja nun ein Feld, das "Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage" heißt. Müssen da die Homeoffice-Tage ebenfalls eingetragen und faktisch den Urlaubs- und etwaigen Krankheitstagen hinzugerechnet werden?
    Natürlich, steht doch so da.

    Zitat von zdaniel Beitrag anzeigen
    a) hier die später im Rahmen der Pauschale angesetzten Tage eingetragen werden müssen
    Hier geht es nur um die Fahrtkosten.

    Zitat von zdaniel Beitrag anzeigen
    b) unter den "aufgesuchten Tagen" der Tätigkeitsstätte auch nur die Tage eingetragen werden, an denen man tatsächlich dort und nicht im Homeoffice tätig war.
    Genau, hier wird die Entfernungspauschale berechnet.

    Du hast unter Allgemein und Projekt gefragt. Mit dem Projekt Elster hat ja jetzt Deine Frage nichts zu tun. Sieht aber so aus als würdest Du Mein Elster verwenden. Deshalb verschieb ich den Thread in das entsprechende Unterforum.

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      #3
      Vielen Dank für die richtige Einordnung des Themas im Forum. Da habe ich nicht richtig drauf geachtet.
      Ebenfalls danke für die Einschätzung. Natürlich erschien mir das auch logisch, nur ist die Verbindung von Alltagsverstand und Steuerformularen ja so eine Sache.

      Jedenfalls hatte mich verwundert, dass in den unzähligen Internetbeiträge zu diesem Thema, von denen ich zumindest einige durchforstet habe, dieser Punkt schlichtweg nicht benannt wird. Wenn doch schon "Ratgeber" und Tipps verfasst werden, dann würde es doch eine kleine aber sicherlich hilfreiche Information sein, dass die unter Weitere Werbungskosten angesetzten Homeofficetage auch unter Zeile 31 hinzugerechnet werden müssen. Zudem wäre dann ja auch tunlichst darauf zu achten, dass die unter Zeile 31 angegebenen Tagen nicht geringer ausfallen als die hinsichtlich der Pauschale angegebenen.

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        #4
        Ja sorry, ein Heimarbeitstag ist ein Homeoffice-Tag und umgekehrt. Wieso muss das Irgendjemand noch irgendwo ausdrücklich dokumentieren ? Ich verstehe gar nicht, wie man auf diese Frage kommen kann.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Na, das ist doch ganz einfach:
          Jemand, wie ich, macht seine Steuererklärung selbst, was bislang auch sehr gut und zudem besser als bei der Steuerberatung funktioniert hat. Nun gibt es eine neue Regelung, für die es aus welchen Gründen auch immer (Zeit etc.) kein eigenes Feld/Felder in der Anlage gibt. Wenn ich das nun eintragen will, dann stellt sich als erstes die Frage: wo? Da schreiben dann viele "Ratgeber": Anlage N. Ja, danke. Aber wo genau? Also unter Zeile 46,47 meinen die meisten, einige meinen bei Arbeitszimmer...
          Ja und dann wäre man auch schon fertig. Bei den Fahrtkosten hätte man einfach die um die Homeoffice-Tage verkürzten Bürotage eingetragen und sonst alles wie immer gelassen.

          Warum die Frage also m.E. gar nicht unverständlich sein muss:
          1. Es gibt keinen offiziellen immanenten Hinweis im Formular, wo und wie die Pauschale einzutragen ist. Es gibt auch keine automatische Übertragung und keine für den Benutzer ersichtliche Kontrollfunktion.
          2. Es ist ein neuer Sachverhalt, dem alte "Gewohnheiten" entgegenstehen können.
          3. Eine Steuerklärung macht manch einer genau ein Mal im Jahr. Oder seltener. Was für diese Menschen selbsterklärend ist oder nicht, kann der Profi wohl nicht mehr beurteilen. Vergleichen Sie es einfach mit der Schule. Würde die Lehrerin/der Lehrer so an die Sache herangehen, würden wohl alle Beteiligten schnell verzweifeln

          Jedenfalls freut es mich, dass es Menschen gibt, die sich so gut auskennen, dass Ihnen meine Frage schon absurd vorkommt. Dadurch konnte ich nämlich etwas lernen.
          Vielen Dank noch einmal!

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            #6
            Du verstehst mich falsch: Bei der Frage, wo die 5 €-Pauschale einzutragen ist, bin ich vollkommen bei Dir. Ich bezog mich auf die Plausibilitätsabfrage zur Entfernungspauschale.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von zdaniel Beitrag anzeigen
              Bei den Fahrtkosten hätte man einfach die um die Homeoffice-Tage verkürzten Bürotage eingetragen
              Das ist aber nicht richtig. Es sind die Tage einzutragen, an denen der Arbeitsplatz tatsächlich aufgesucht wurde.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Du verstehst mich falsch: Bei der Frage, wo die 5 €-Pauschale einzutragen ist, bin ich vollkommen bei Dir. Ich bezog mich auf die Plausibilitätsabfrage zur Entfernungspauschale.
                Das hatte ich schon verstanden. Dass bei der Entfernungspauschale die Einträge auch entsprechend vorgenommen werden müssen, ist natürlich logisch. Nicht die Logik selbst war hier Hintergrund meiner Frage, sondern der Punkt, dass man erst einmal daran denken muss, dass die Eintragung auch dort von Bedeutung ist. Naja, wie dem auch sei, die Sachlage ist jetzt ja klar.

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                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Das ist aber nicht richtig. Es sind die Tage einzutragen, an denen der Arbeitsplatz tatsächlich aufgesucht wurde.
                  Das war nur hypothetisch formuliert aus unbedarfter Sicht. Natürlich geht es um die tatsächlich aufgesuchten Tage. War auch missverständlich ausgedrückt. Hätte besser heißen sollen Arbeitstage abzüglich der davon im Homeoffice gearbeiteten Tage. Wenn ich ansonsten nur eine Arbeitsstätte habe, ergibt das dann ja die tatsächlich an der Arbeitsstätte verbrachten Arbeitstage.
                  Insgesamt war das aber auch klar.
                  Unklarheit bestand meinerseits nur darin, ob im benachbarten Feld "Urlaubs-, Krankheits-, Heimarbeits- und Dienstreisetage" die Homeoffice-Tage addiert werden müssen. Antwort lautet ja.

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                    #10
                    Sorry,
                    aber irgendwie blick ich hier bei den Angaben nicht durch.
                    Bei mir gibt es keine Zeile 31 in der Anlage N.
                    Ich schreibe hier von der Steuererklärung für 2020 im Online-Elster!
                    Wo bitte kann ich meine Homeoffice Arbeitstage eintragen?

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                      #11
                      Bei mir gibt es keine Zeile 31 in der Anlage N.
                      Ich schreibe hier von der Steuererklärung für 2020 im Online-Elster!
                      Wo bitte kann ich meine Homeoffice Arbeitstage eintragen?
                      Auch bei dir gibt es die Zeile 31 der Anlage N zur Erfassung der Entfernungspauschale. Die Homeoffice-Tage werden dort zwar mit erfasst, aber nicht erklärt.
                      Zu finden sind die Zeilen 31 ff. auf Seite 9 der Anlage N.

                      Die Homeoffice-Pauschale erklärst du unter Weitere Werbungskosten auf Seite 14, Zeile 47 der Anlage N. Da kannst du im Textfeld die Zahl der Tage

                      mit dazu schreiben, zu erklären ist aber der Euro-Betrag (Anzahl Tage x 5,00 €), höchstens 600,00 €.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo,

                        Weg zur Zeile 31:
                        Anlage N Seite 9 - klick auf -weitere Daten hinzufügen - Bleistiftsymbol anklicken
                        HO -Seite 14 Zeile 47
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          Danke, gefunden. Irgendwie steht bei dem Online-Formular keine Zeilen-Nr. (47) aber dafür bei der nächsten Pos. die 48

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                            #14
                            Irgendwie steht bei dem Online-Formular keine Zeilen-Nr. (47) aber dafür bei der nächsten Pos. die 48
                            Auch wenn die Zeilennummer 47 recht klein geschrieben ist, steht sie doch links vor dem Textfeld.

                            Zeile_47.JPG
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Auch wenn die Zeilennummer 47 recht klein geschrieben ist, steht sie doch links vor dem Textfeld.

                              Zeile_47.JPG
                              Das Feld 47 habe ich gefunden. Aber bei der Bezeichnung lässt sich nur aus fünf Möglichkeiten auswählen, und Homeoffice ist da gar nicht bei. Und die in der darüberstehenden Beschreibung angegebenen Kontoführungsgebühren auch nicht.

                              Mir ist noch nicht ganz klar, wie hier die Homeofficekosten eingetragen werden sollen?

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