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Angaben zur gesetzlichen RV/KV/PV/AV nicht mehr nötig? - Neuling mit "Mein Elster" -

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    Angaben zur gesetzlichen RV/KV/PV/AV nicht mehr nötig? - Neuling mit "Mein Elster" -

    Hallo zusammen!

    Ich habe meine Lohnsteuer bisher immer über das Programm "Elster Formular" gemacht, ging auch recht gut immer.

    Da dieses Programm ja nicht mehr genutzt werden kann, versuche ich derzeit mein Glück mit "Mein Elster" Online.

    Nun verwirren mich ein paar Dinge (und ich entschuldige mich, falls diese Frage schon öfter gestellt wurde):

    - Müssen die Angabe zu den gesetzlichen Versicherungen nicht mehr angegeben werden?
    - Wenn doch: Wo wäre das? Übersehe ich das (Den Wald vor lauter Bäumen nicht erkennen) ?

    - Wenn ich auf "Prüfen und Steuer berechnen" klicke, meldet er keine Fehler und es wird (ich weiß, unverbindlich steht dabei) eine Nachzahlung von rund 2500€ angegeben :-O :-O

    Ich weiß jetzt nicht, wie sehr sich das hin und her schiebt, aber das hat mich doch jetzt ziemlich erschrocken. Und da ich eben nirgends die Beiträge angeben konnte für die gesetzlichen Versicherungen, fragte ich lieber mal nach, bevor ich das absende und dann eine saftige Nachzahlung leisten muss.

    Verglichen mit den letzten Jahren hat sich nur verändert (ich habe immer etwas zurück bekommen), dass ich Kurzarbeitergeld von ca 840€ mit drauf hab. Aber daraus kann sich doch nicht so ein großer Betrag ergeben, oder etwa doch? o_O

    Danke schon einmal für eure Hilfe !

    #2
    Müssen die Angabe zu den gesetzlichen Versicherungen nicht mehr angegeben werden?
    Doch, du musst dafür die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen, da Mein ELSTER bisher keine Lohnsteuerbescheinigung zum Abtippen hat.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Doch, du musst dafür die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen, da Mein ELSTER bisher keine Lohnsteuerbescheinigung zum Abtippen hat.
      VIELEN DANK für die schnelle Antwort! Das war genau, was ich gesucht hatte! Nachdem ich die restlichen Daten eingegeben hatte, ist aus einer 2500€ Nachzahlung eine Rückerstattung von rund 300€ geworden :-)
      Auch wenn ich das nicht bekomme (ist ja unverbindlich), bin ich froh, dass da nichts mehr in die Tausende geht :-)

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        warum solltest du dies nicht bekommen bei korrekter Erfassung

        Die Berechnung stimmt jetzt soviel ich sehe

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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