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ich habe aus Rohstahl ein Gehänge zusammengebaut, Abschreiben, oder sofortausgabe ??

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    ich habe aus Rohstahl ein Gehänge zusammengebaut, Abschreiben, oder sofortausgabe ??

    Hi Leute,

    wie der Titel schon sagt, habe ich Rohstahl (Quadratrohre) im Wert von 1200€ gekauft, womit ich dann ein Laufbahn-System (Transportsystem) für meine zu verarbeitenden Teile gebaut habe. Leider finde ich davon nichts in den AfA-Tabellen. Wird das denn überhaupt mit den AfA-Tabellen abgeschrieben ? Wenn ja, mit was für einer Laufzeit ? Oder kann man das sofort geltend machen ?

    Ich habe eine Pulverbeschichtungsfirma. Das gehört laut Berufsgenossenschaft zu Metall. AfA-Tabellenmäßig jedoch zu Lackierbetrieben denke ich.

    Vielen Dank.
    Zuletzt geändert von steueranfaenger; 05.03.2021, 16:30.

    #2
    Deine Frage betrifft ausschließlich Steuerrecht, nicht die elektronische Steuererklärung. Wenn du in den amtlichen AfA-Tabellen

    zur Nutzungsdauer keine vergleichbaren Anlagen findest, musst du dir zur Nutzungsdauer selbst Gedanken machen.

    Mehrjährig nutzbar ist die Anlage doch und die Anschaffungskosten liegen über der GWG- bzw. Sammelpostengrenze.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Okay, Danke Charlie. Ich habe aber einen Eintrag gefunden in einer Tabelle. Für Förderschnecken und Transportanlagen werden 14 Jahre angesetzt. Fragt sich, ob man noch solange lebt Aber wie gesagt, die Anlage habe ich selbst gebaut. Ich denke aber, dass ich das alles nächstes Jahr verschrotten werde, um dann eine größere Anlage zu bauen. Weil es derzeit nur als Provisorium ist.

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        #4
        Wenn du die Anlage tatsächlich nächstes Jahr verschrottest, dann erklärst du eben zu dem Zeitpunkt einen Abgang.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          okay, Thanks. Eine kleine Frage noch: für Stromkosten finde ich absolut nichts im Internet. Die Stromkosten werden beim Einbnrennen der Teile verbraucht, also sind für die eigentliche Arbeit gedacht. Die kommen doch bei Waren/Rohstoffe und Nebenkosten, oder ?

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            #6
            Die kommen doch bei Waren/Rohstoffe und Nebenkosten, oder ?
            Ja, wo willst du die sonst eintragen ? Der Strom ist doch ein Hilfsstoff und wird verbraucht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Okay, Charlie24, vielen Dank. Noch eine aller aller aller (wirklich aller) letzte Sache ) hab eine 30 Jahre alte Elektro-Ameise gekauft. Laut AfA Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 7 Jahre. Die Ameise ist jedoch 30 Jahre alt, und läuft immer noch. Was mache ich da ? Will ja nicht den bürokratischen und kurzdenkenden Staat kritisieren, aber da haben die wohl nicht weit genug gedacht, bzgl. gebrauchten Sachen findet man bei den Tabellen keine Hinweise. Aber jeder Blödian weiss doch, dass man auch gebrauchte Geräte kaufen kann. Oder machen die das bewusst nach dem Motto: "den Unternehmer immer wieder besteuern, sodass Vater-Staat den Unternehmer richtig demütigt.". Einige Maschinen laufen sogar 10x solange wie in den Tabellen angegeben. Schlimm diese Bürokratie. Oder die machen das bewusst so, dass man dann immer wieder neue Sachen kaufen sollte. Hierbei jedoch, würden die kleinen Unternehmer die eh kein Startkapital haben, unterdrückt werden. Also nur für Reiche Menschen gedacht, das Unternehmertum. Nur neu ist gut für Vaterstaat.
              Zuletzt geändert von steueranfaenger; 05.03.2021, 18:46.

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                #8
                Ich weiß zwar nicht, was eine Elektro-Ameise ist, aber die Restnutzungsdauer bei Gebrauchtmaschinen muss man schon immer selbst berechnen.

                Wenn die Nutzungsdauer bei einem neuen Gerät 7 Jahre ist und so eine Maschine neu meinetwegen 7.000,00 € kosten würde und du für die gebrauchte

                Maschine 2.000,00 € bezahlt hättest, käme ich zu einer Restnutzungsdauer von mindesten 2 Jahren. Man darf auch 3 Jahre ansetzen, 7 Jahre müssen

                es bei einer Maschine aber nicht sein.

                Jetzt sollte aber Schluss sein mit den Fragen, das ist nämlich alles Steuerrecht. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Okay, Charlie24 ist wirklich fair und okay. Fair wäre es von mir, wenn ich die auch paar Fragen beantworten würde. Also, falls du zu irgendwas (ausser Steuerrecht) eine Frage hast, stell Sie ruhig. Bin ein Multitalent in fast allen Bereich (aus Steuerrecht).

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                    #10
                    Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
                    Oder machen die das bewusst nach dem Motto: "den Unternehmer immer wieder besteuern, sodass Vater-Staat den Unternehmer richtig demütigt.".
                    Die Abschreibung senkt doch Deinen Gewinn. Wer wird denn da "immer wieder" besteuert?

                    Oder die machen das bewusst so, dass man dann immer wieder neue Sachen kaufen sollte.
                    Wenn ein Anlagegut abgeschrieben ist, kannst Du es doch trotzdem weiterbenutzen. Kein Mensch zwingt Dich, etwas neues zu kaufen. Hast Du AfA wirklich richtig verstanden?

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                      #11
                      Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                      Die Abschreibung senkt doch Deinen Gewinn. Wer wird denn da "immer wieder" besteuert?
                      Naja, immer wieder besteuert wird man ja nicht. Aber da gebrauchte Maschinen öfters auch sehr alt sind, und man wieder Jahre lang abschreiben muss, ist das halt blöd. Ich hätte eher erwartet, dass man alte Maschinen sofort Absetzten kann. Mein Gewinn wird zwar vermindert, aber da man dafür erneut AfA anwenden muss, kann man das ja nicht sofort in einem Schlag geltend machen. Das Geld könnte ich für andere Sachen gebrauchen. Der Stapler wurde ja quasi schon vor 30 Jahren vom Vorbesitzer schon mit AfA angewandt. Verstehst du so ungefähr was ich meine ? Mit einem Satz: hätte lieber sofort alles im gleichen Jahr in Anlage EÜR gewinnmildernt absetzten wollen.


                      Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
                      Wenn ein Anlagegut abgeschrieben ist, kannst Du es doch trotzdem weiterbenutzen. Kein Mensch zwingt Dich, etwas neues zu kaufen. Hast Du AfA wirklich richtig verstanden?
                      Naja, wie mein Name es schon sagt, bin Anfänger in Sachen Steuern. Also, da die Elektro-Ameise 30 Jahre alt ist, wird die bestimmt keine 7 Jahre halten. Der STaat könnte ja freundlich zu uns "Winzlingen" sein, indem es uns erlaubt, alte Maschinen sofort absetzbar zu machen, da wir ja jeden Euro brauchen. Die Tabellen sind für Neugeräte gemacht. Die erwarten von uns sozusagen, immer neue Maschinen zu kaufen. Die hätten wenigstens erwähnen sollen, dass man für gebrauchte Maschinen andere Zeiten verwenden kann. Unter AfA verstehe ich einfach: der Staat erkennt eine Ausgabe nicht voll an, und möchte es auf mehrere Jahre aufteilen. Oder was für einen Sinn soll die AfA Tabelle haben ? Am besten wäre für die Kleinen hier, dass man solche Ausgaben sofort geltend machen könnte.

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                        #12
                        Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigen
                        hab eine 30 Jahre alte Elektro-Ameise gekauft.
                        Was hast Du denn bezahlt für die Ameise? Wenn es unter der GWG-Grenze ist, könnte man da nicht etwas "konstruieren"? Ach ja, Charlie24, das ist eine "Elektro-Ameise": https://www.ameise.de/Elektro-Hubwag...138523-206403/

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                          #13
                          könnte man da nicht etwas "konstruieren"?
                          Wenn das Grät neu so billig ist, wie in dem Link gezeigt, dann müssten die Anschaffungskosten eigentlich unter der GWG-Grenze liegen.

                          Da muss man dann nichts konstruieren, das könnte man dann natürlich als GWG behandeln.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Wenn das Grät neu so billig ist, wie in dem Link gezeigt, dann müssten die Anschaffungskosten eigentlich unter der GWG-Grenze liegen.
                            .
                            Also, neu Kostet eine Ameise schon mehrere Tausend Euro, mit Ameise meine ich folgendes: https://www.ebay.de/itm/202875934087

                            Hab dafür im Gebrauchtzustand 860€ bezahlt, also 60€ über der GWG Grenze.

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn das Grät neu so billig ist, wie in dem Link gezeigt
                              Es gibt auch welche, die an die 10.000 kosten, mein Link war ja nur ein Beispiel, weil Du wegen "Ameise" unwissend warst.

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