Zitat von steueranfaenger
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
ich habe aus Rohstahl ein Gehänge zusammengebaut, Abschreiben, oder sofortausgabe ??
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Gast
Ich will nicht unbillig erscheinen, aber da hast Du nicht aufgepasst. Gut, hätte, hätte, Fahrradkette. Kannst Du nicht mit dem Verkäufer nochmal sprechen?
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Netto ohne Umsatzsteuer ? Wenn ja, mehr als 24 Monate Restnutzungsdauer muss man dann auch bei der AfA nicht ansetzen.Hab dafür im Gebrauchtzustand 860 € bezahlt, also 60€ über der GWG Grenze.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Genau, netto ohne UST. Hab aber auch 24 Monate angesetzt. Habe ich von Privatmann gekauft.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNetto ohne Umsatzsteuer ? Wenn ja, mehr als 24 Monate Restnutzungsdauer muss man dann auch bei der AfA nicht ansetzen.
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Nein, erwarten die nicht. Die machen halt nur Tabellen für Neugeräte. Für Altgeräte wäre so etwas doch auch gar nicht möglich, deren Zustand und Nutzungsdauer ist doch sehr individuell. Dass man es dem Unternehmer überlässt, die Restnutzungsdauer zu bewerten, ist doch toll!Zitat von steueranfaenger Beitrag anzeigenDie erwarten von uns sozusagen, immer neue Maschinen zu kaufen.
Meine ganz private Meinung aus vielen Jahren Erfahrung:Mit einem Satz: hätte lieber sofort alles im gleichen Jahr in Anlage EÜR gewinnmildernt absetzten wollen.
Am besten wäre für die Kleinen hier, dass man solche Ausgaben sofort geltend machen könnte.
Ich halte diese Sichtweise - gerade bei Gründern - schon immer für sehr kurzsichtig:
Am Anfang wird immer versucht, soviel wie möglich abzuschreiben, um Steuern zu sparen, die in der Anfangsphase bei niedrigen Gewinnen oft nur klein sind.
Später, wenn der Laden "brummt" und die Steuersätze deutlich höher liegen, ärgert man sich dann, dass man keine Abschreibungen mehr hat, um den Gewinn zu senken. Und wenn man die gesparte Steuer am Anfang wirklich ganz dringend für die Liquidität braucht, sollte man sein Geschäftsmodell unbedingt überprüfen.
Noch ein Tip: Es gibt auch noch die Sonderabschreibung nach EStG §7g (5)+(6).
Sorry, wir driften hier wirklich vom Forumthema ab - ich entschuldige mich dafür.Zuletzt geändert von VSW-BS; 08.03.2021, 02:29.
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