Registrieren in mein Elster

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  • babalu
    Neuer Benutzer
    • 07.03.2021
    • 8

    #1

    Registrieren in mein Elster

    Möchten die zusammen Veranlagung machen , müssen wir uns beide Registrieren in mein Elster ? Wir beziehen jeder Rente und haben 2 Mietwohnungen, was ist da mit den Belegen die wir immer einreichen mussten. Sorry komme i.M. leider überhaupt noch nicht klar.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Es reicht, wenn sich einer von euch registriert. Bei der Registrierung am besten gleich den Bescheinigungsabruf für den anderen Ehegatten

    mit beantragen. Mit dem Bescheinigungsabruf könnt ihr u. a. eure Rentenbescheinigungen in die Erklärung übernehmen.

    Womit habt ihr bisher eure Einkommensteuererklärung erstellt ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • babalu
      Neuer Benutzer
      • 07.03.2021
      • 8

      #3
      Danke für die schnelle Info !!

      Bisher mit Elster , ausgedruckt und Belege beigefügt. Den Bescheinigungsabruf ist damii der Antrag auf eine Berechtigung als Bevollmächtigter einer anderen Person mit gemeint ?

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        nein.
        Damit ist gemeint: Bescheinigungen anderer Personen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Bisher mit Elster , ausgedruckt und Belege beigefügt
          Wenn ihr bisher mit ElsterFormular übermittelt habt, könnt ihr nach Abschluss der Registrierung bei Mein ELSTER die übermittelte Erklärung

          für 2019 nach Mein ELSTER exportieren. https://forum.elster.de/anwenderforu...ch-mein-elster

          Das erleichtert den Umstieg erheblich. Was Belege angeht, kann man abwarten, bis das Finanzamt welche anfordert. Wenn man die einzelnen Positionen

          in der Anlage V detailliert genug erklärt, werden selten Belege angefordert. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • reini07
            Neuer Benutzer
            • 07.03.2021
            • 1

            #6
            Hallo Wenn man b eiElster nach langem Suchen die Kto.nr. geändert hat, muss das noch mal bestätigt werden durch Elster ? VG reini

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45997

              #7
              Du bekommst doch ein Übertragungsprotokoll und eine Annahmebestätigung, das muss reichen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • babalu
                Neuer Benutzer
                • 07.03.2021
                • 8

                #8
                Bedanke mich herzlichst bei allen , bin nun weiter gekommen !

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #9
                  @reini07: hast Du Dich für den Benutzernamen entschieden, weil Du Dich gern in Diskussionen reindrängelst und Fragen stellst, die nicht zum Thema gehören?

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