Hallo,
ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Job bei Arbeitgeber 1 den ich zum 31.10. beendet habe, ab dem 1.11. arbeite ich bei Arbeitgeber 2.
Beim Arbeitgeber 2 arbeite ich also ab dem 1.11. in Lohnsteuerklasse 1.
Da im November aber Arbeitgeber 1 noch ein restliches Gehalt bezahlt hat, wurde das mit der Lohnsteuerklasse 6 berechnet. Soweit so klar.
Bei der Lohnsteuerklasse 6 sind nur keine Sozialabgaben abgezogen wurden.
Liegt es daran, wenn ich mit dem anderen Job schon über der Beitragsbemessungsgrenze hinaus bin, dass bei dem zweiten Job die Abgaben nicht mehr berücksichtigt werden?
ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Job bei Arbeitgeber 1 den ich zum 31.10. beendet habe, ab dem 1.11. arbeite ich bei Arbeitgeber 2.
Beim Arbeitgeber 2 arbeite ich also ab dem 1.11. in Lohnsteuerklasse 1.
Da im November aber Arbeitgeber 1 noch ein restliches Gehalt bezahlt hat, wurde das mit der Lohnsteuerklasse 6 berechnet. Soweit so klar.
Bei der Lohnsteuerklasse 6 sind nur keine Sozialabgaben abgezogen wurden.
Liegt es daran, wenn ich mit dem anderen Job schon über der Beitragsbemessungsgrenze hinaus bin, dass bei dem zweiten Job die Abgaben nicht mehr berücksichtigt werden?
Kommentar