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Keine Sozialabgaben in Lohnsteuerklasse 6?

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    Keine Sozialabgaben in Lohnsteuerklasse 6?

    Hallo,

    ich habe eine Frage und zwar habe ich einen Job bei Arbeitgeber 1 den ich zum 31.10. beendet habe, ab dem 1.11. arbeite ich bei Arbeitgeber 2.
    Beim Arbeitgeber 2 arbeite ich also ab dem 1.11. in Lohnsteuerklasse 1.
    Da im November aber Arbeitgeber 1 noch ein restliches Gehalt bezahlt hat, wurde das mit der Lohnsteuerklasse 6 berechnet. Soweit so klar.
    Bei der Lohnsteuerklasse 6 sind nur keine Sozialabgaben abgezogen wurden.
    Liegt es daran, wenn ich mit dem anderen Job schon über der Beitragsbemessungsgrenze hinaus bin, dass bei dem zweiten Job die Abgaben nicht mehr berücksichtigt werden?


    #2
    Das hat jetzt mit Steuern nichts zu tun und muss dich doch auch nicht interessieren. Irgendeinen Grund wird es schon geben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich glaube nicht, dass es hier das Thema ist, ob es mich interessieren muss oder nicht. Mich interessiert es!

      Also wenn jemand was zum Thema sagen kann, wäre ich dankbar.

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        #4
        Das hier ist ein Forum für Fragen rund um die elektronische Steuererklärung und nicht zu Sozialabgaben
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Und zufällig tauchen auch die Sozialabgaben in Elsteronline auf und deswegen komme ich auf die Frage..
          ist ja nicht das erste Mal, dass in dem Forum solche Fragen beantwortet wurden..

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            #6
            In deiner Steuererklärung erfasst du das, was auf deinen Lohnsteuerbescheinigungen steht, nicht mehr und nicht weniger.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von soho Beitrag anzeigen
              Und zufällig tauchen auch die Sozialabgaben in Elsteronline auf
              Also, hier die Antwort, soweit sie mit Elster zu tun hat: die nicht einbehaltenen Sozialabgaben müssen in der Steuererklärung nicht eingetragen werden.

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