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Angestellter und Freiberufler

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    Angestellter und Freiberufler

    Hallo zusammen,
    Ich habe bis jetzt die Steuererklärung, mich als Angestellter und die Ehepartnerin als 450€ Basis gemacht.
    Nun ist meine Ehepartnerin als Freiberufler tätig also kein Gewerbe.
    Ist die Anlage S trotzdem als Anlage zum einfügen notwendig?
    Oder gibt es für Freiberufler ein andere Anlage?
    Ist Freiberufler und Gewerbeinhaber das Gleiche?

    Danke für eure Hilfe

    #2
    Zitat von Toninuzzo Beitrag anzeigen
    die Ehepartnerin
    Meinst Du die Ehefrau, oder meinst Du eine (wie auch immer) Partnerin?


    Zitat von Toninuzzo Beitrag anzeigen
    die Ehepartnerin als 450 EUR Basis gemacht.
    Was heißt das? Ist die Dame bei Dir angestellt auf 450 EUR Basis? Oder hat sie einen Job auf 450 EUR?


    Zitat von Toninuzzo Beitrag anzeigen
    Ist Freiberufler und Gewerbeinhaber das Gleiche?
    Natürlich nicht. Typische Freiberufler sind z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten. Industrie, Handwerk, Handel und „einfache Dienstleistungen“ gelten demgegenüber als Gewerbebetriebe.

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      #3
      Für freiberufliche Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit ist die Anlage S gedacht, für Gewerbliche die Anlage G.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Für freiberufliche Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit ist die Anlage S gedacht, für Gewerbliche die Anlage G.
        Aber wie sieht es aus, wenn die Gewerbemeldestelle keinen Gewerbeschein erteilt und man aber trotzdem kein Freiberufler ist (ich weiß was typische freie Berufe sind)? Welche Anlage nehme ich dann?

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          #5
          Ausschlaggebend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse, unabhäng von irgendwelchen Meldungen.

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            #6
            ... kein Freiberufler ist (ich weiß was typische freie Berufe sind)? Welche Anlage nehme ich dann?
            Die Anlage S gilt für alle selbstständigen Tätigkeiten, die kein Gewerbe und keine Land- und Forstwirtschaft sind. Die Abgrenzung ist manchmal etwas schwierig.

            Die Anlage S ist aber nicht auf die typischen freiberuflichen Tätigkeiten (Katalogberufe) beschränkt.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 11.03.2021, 18:17.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo zusammen,
              Ich musste nach Aufforderung des Finanzamtes meine Steuererklärung 2020 abgeben was ich auch tat.
              Meine Ehefrau war leider mit der EÜR des Steuerberaters noch nicht so weit und Sie hatte eine Verlängerung beantragt. Sie ist als Freiberufler tätig. Kein Gewerbe
              Nun habe ich mein Steuerbescheid 2020 schon bekommen da ist meine Ehefrau aber leider noch nicht mit aufgeführt.
              Meine eigentliche Frage ist , wie und in welcher Form übermittle ich die Daten, aus Ihrer Freiberuflertätigkeit nun an das Finanzamt??
              Gibt es bei Elster eine Möglichkeit meinen fertigen Steuerbescheid 2020 aufzurufen und die Daten meine Ehefrau nachträglich einzutragen und dann erneut an das Finanzamt Online zu senden?
              Einen Widerspruch für mein Steuerbescheid 2020 habe ich bereits innerhalb der 1 Monatsfrist eingereicht.
              Welche Nachträge oder Möglichkeiten akzeptiert das Finanzamt?
              Kann ich ein einfaches Dokument mit den nötigen Daten erstellen und einfach per E-Mail senden?.

              Vielen Dank im Voraus für eure Tipps

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                #8
                Kann ich ein einfaches Dokument mit den nötigen Daten erstellen und einfach per E-Mail senden?.
                Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung ist normalerweise eine gemeinsame Steuererklärung, die ihr ja bisher nicht eingereicht habt.

                Nachdem die Ehefrau Gewinneinkünfte erzielt hat. muss die gemeinsame Einkommensteuererklärung auch elektronisch übermittelt werden.

                Du kannst eine neue Erklärung für 2020 starten, deine übermittelten Daten für 2020 dann in den Entwurf übernehmen und die Daten deiner

                Frau hinzufügen. Nach Vervollständigung kann die gemeinsame Erklärung dann neu übermittelt werden.

                Warum hast du eigentlich eine Einzelveranlagung eingereicht ? Wenn ein Steuerberater mit der Gewinnermittlung beauftragt war. hätten

                doch sowieso längere Fristen gegolten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Warum hast du eigentlich eine Einzelveranlagung eingereicht ? Wenn ein Steuerberater mit der Gewinnermittlung beauftragt war. hätten
                  doch sowieso längere Fristen gegolten.

                  Das hat uns leider der Steuerberater so empfohlen und wir wollten von Ihr nur die EÜR gemacht haben und die dafür zu lange gabraucht hat.
                  Satz vom Steuerberater " mann kann die Daten EÜR immer noch nachreichen". bloß wie?? ne....

                  Danke für deine super Idee wäre nie drauf gekommen dann werde ich wohl erneut eine Stereuerklärung anfangen natürlich zusammenveranlagt und die Daten meiner Frau als Freiberufler mit eingeben.
                  Kann ich diese Anlage S einfach einfügen?
                  Danke
                  Grüße
                  Toninuzzo

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                    #10
                    Kann ich diese Anlage S einfach einfügen?
                    Ja, wie das geht, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ja, wie das geht, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
                      Vieeeeeeeelen Dank Hast mir sehr geholfen
                      Gruß
                      Toninuzzo

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                        #12
                        Nachtrag: Die Anlage Corona-Hilfen musst du für 2020 ebenfalls beifügen, auch wenn deine Frau keine Hilfen bekommen hat !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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