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    Rechnung splitten?

    Hallo zusammen,

    kurze Frage: Entgegen meinem Wunsch hat mein Zahnarzt eine Rechnung erstellt, in der seine Leistungen von November 2020 und Februar 2021 aufgelistet sind.
    Gern hätte ich zwei verschiedene getrennten Rechnungen (einmal für 2020 und einmal für 2021) gehabt, damit ich die Leistungen in die Steuererklärung separat eintragen könnte.

    Nun habe ich eine einzelne Rechnung und weiß nicht, ob ich am besten:
    1) nur die Positionen (Leistungen, die 2020 geleistet wurden) aus der Gesamtrechnung selber in die Steuererklärung 2020 eintrage (also quasi die Rechnung selber splitten)
    2) die Gesamtrechnung (2020 + 2021) voll in die Steuererklärung 2021 nächstes Jahr eintragen soll (allerdings weiß ich nicht ob das Finanzamt die Rechnung selber splittet und nur die Leistungen, die sich auf das Jahr 2021 beziehen, geltend macht)

    Habt ihr einen Tipp?

    Gruß
    Zuletzt geändert von dydavide; 08.03.2021, 16:58.

    #2
    1.) Was hat das mit dem Unterforum "Elster Anwender Forum" zu tun ? In der Forensoftware kannst Du das nicht eingeben.
    2.) Es ist völlig irrelevant, ob der Arzt eine oder gar keine (dann aber Nachweisproblem, was bezahlt wurde) oder 317,5 Rechnungen und für welchen Zeitraum erstellt hat. Allein relevant ist, wann Du gezahlt hast egal für welchen Zeitraum.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Entgegen meinem Wunsch hat mein Zahnarzt eine Rechnung erstellt, in der seine Leistungen von November 2020 und Februar 2021 aufgelistet sind.
      Abgesehen davon, dass allein der Zahlungszeitpunkt maßgeblich ist, ist die Zahlung in einem Kalenderjahr wegen der anrechenbaren zumutbaren Eigenbelastung

      in aller Regel vorteilhaft. Ich verschiebe das Thema nach Mein ELSTER, damit bist du doch unterwegs.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Alles klar, super Jungs!
        Wegen des Unterforums: Ich habe es dummerweise übersehen. Danke für die Verschiebung

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