Hallo zusammen,
kurze Frage: Entgegen meinem Wunsch hat mein Zahnarzt eine Rechnung erstellt, in der seine Leistungen von November 2020 und Februar 2021 aufgelistet sind.
Gern hätte ich zwei verschiedene getrennten Rechnungen (einmal für 2020 und einmal für 2021) gehabt, damit ich die Leistungen in die Steuererklärung separat eintragen könnte.
Nun habe ich eine einzelne Rechnung und weiß nicht, ob ich am besten:
1) nur die Positionen (Leistungen, die 2020 geleistet wurden) aus der Gesamtrechnung selber in die Steuererklärung 2020 eintrage (also quasi die Rechnung selber splitten)
2) die Gesamtrechnung (2020 + 2021) voll in die Steuererklärung 2021 nächstes Jahr eintragen soll (allerdings weiß ich nicht ob das Finanzamt die Rechnung selber splittet und nur die Leistungen, die sich auf das Jahr 2021 beziehen, geltend macht)
Habt ihr einen Tipp?
Gruß
kurze Frage: Entgegen meinem Wunsch hat mein Zahnarzt eine Rechnung erstellt, in der seine Leistungen von November 2020 und Februar 2021 aufgelistet sind.
Gern hätte ich zwei verschiedene getrennten Rechnungen (einmal für 2020 und einmal für 2021) gehabt, damit ich die Leistungen in die Steuererklärung separat eintragen könnte.
Nun habe ich eine einzelne Rechnung und weiß nicht, ob ich am besten:
1) nur die Positionen (Leistungen, die 2020 geleistet wurden) aus der Gesamtrechnung selber in die Steuererklärung 2020 eintrage (also quasi die Rechnung selber splitten)
2) die Gesamtrechnung (2020 + 2021) voll in die Steuererklärung 2021 nächstes Jahr eintragen soll (allerdings weiß ich nicht ob das Finanzamt die Rechnung selber splittet und nur die Leistungen, die sich auf das Jahr 2021 beziehen, geltend macht)
Habt ihr einen Tipp?
Gruß
Kommentar