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    Kinderbetreuungskosten Fehlermeldung

    Hallo, ich habe jetzt soweit über das Elsteronlineformular alle Eingaben für die Einkommensteuererklärung gemacht. Nun bei der Prüfung des Formular werden zwei Sachen angemeckert:
    • Es wurden für die Ehefrau / Person B Angaben zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft gemacht. Bitte geben Sie auch an, ob im Jahr 2020 Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und / oder vergleichbare Zuschüsse bezogen wurden (Anlage Corona-Hilfen).
    • Ihre Angaben sind leider nicht korrekt:Werden Angaben im Bereich der Kinderbetreuungskosten getätigt, so sind stets auch Angaben zu Art der Dienstleistung, Name und Anschrift des Dienstleisters, Zeitraum der Dienstleistung und Gesamtaufwendungen der Eltern zu tätigen.
      • Anlagen Kind / Anlage Kind Arvid
        • 12 - Kinderbetreuungskosten
    Frage 1: Wo finde ich die Anlage Corona-Hilfen?
    Frage 2: Ich habe gar keine Kinderbetreuungskosten angegeben. Von daher verstehe ich nicht, was das System von mir will. Ich komme auch nicht drüber hinweg. Die Prüfung bleibt hier immer haken.

    Vielen Dank für Eure Tipps.

    #2
    Frage 1: Wo finde ich die Anlage Corona-Hilfen?
    Dort, wo du auch die Anlage G gefunden hast: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

    Frage 2: Ich habe gar keine Kinderbetreuungskosten angegeben.
    Dann hast du auf der Seite für die Kinderbetreuungskosten fälschlich Angaben zur Haushaltszugehörigkeit gemacht. Die Seite muss leer bleiben !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich habe das Thema in das richtige Unterforum verschoben, ElsterFormular gibt es für 2020 nicht mehr.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hi Charlie24,

        vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Hat zwar tatsächlich etwas gedauert, bis ich Deine beigefügten Bilder verstanden habe und es gefunden habe, jetzt ist aber alles richtig . Danke.

        Kommentar


          #5
          Hallo,
          auch ich habe das Problem mit den Kinderbetreuungskosten. Aufgrund der Antwort habe ich die Angaben zur Haushaltszugehörigkeit überprüft. Bei mir können diese nicht leer bleiben, weil mein Sohn (20 Jahre) während seines Studiums bei mir wohnt. Ich habe aber demzufolge auch keine Kinderbetreuungskosten, die ich angeben könnte. Gibt es einen weiteren Tipp?
          Vielen Dank schon mal.

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            #6
            Bei mir können diese nicht leer bleiben, weil mein Sohn (20 Jahre) während seines Studiums bei mir wohnt.
            Natürlich müssen die auch bei dir leer bleiben ! Dass dein Sohn bei dir wohnt, ergibt sich bereits daraus, dass in Zeile 8 der Anlage Kind

            keine abweichende Adresse eingetragen ist. Dazu muss doch unter Kinderbetreuungskosten nichts erklärt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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