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Elster berechnet bei Lohnersatzleistung nicht das korrekte zu versteuernde Einkommen

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    Elster berechnet bei Lohnersatzleistung nicht das korrekte zu versteuernde Einkommen

    Hallo liebes Forum,
    wenn ich mein zu versteuerndes EK zzgl. der Lohnersatzleistungen rechne und selber in der Splittingtabelle schaue, erhalte ich einen anderen Prozentsatz für die Berechnung der Steuer, als es das Programm in der Berechnung ausgibt (Programm: 19,0916% ich: 15,552%). Somit wird m.E. zu viel als "zu versteuern mit Progressionsvorbehalt" ausgegeben. Ist das noch jemandem aufgefallen? Oder mache ich einen Fehler?

    #2
    Hallo,

    ich denke mal du machst einen Fehler.
    Beschreibe mal, am besten mit Zahlen, wie du vorgegangen bist

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      zvE 36.324
      Lersatz 16.325
      = 52.649 (Splitting = 8.188 also 15,552%, also Steuer: 5.649)

      Elster kommt auf 19,0916% und 6.934 Steuer.

      Leider kann man in der Berechnung nicht sehen, wo Elster im Splitting schaut (also welchen Betrag es zugrunde legt).
      Danke für die Mühe
      Grüße Jörg

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        #4
        Oder mache ich einen Fehler?
        (Dir unterläuft ein Denkfehler ! )Wenn du den Gesamtbetrag als steuerpflichtig in einen Einkommensteuerrechner eingibst, bekommst du als

        Ergebnis den durchschnittlichen Steuersatz für den Gesamtbetrag angezeigt, der dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte anzuwenden ist.

        Geändert: Der Denkfehler ist mir unterlaufen !
        Zuletzt geändert von Charlie24; 10.03.2021, 19:21. Grund: Geändert wegen eines Denkfehlers
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          @Charlie24: Ja? Aber es muss doch so sein, dass ausgehend vom Gesamteinkommen (zu versteuern wäre ja sonst der höhere Betrag) in Splitting geschaut werden muss und dieser %-Satz (also der höhere) dann auf das niedrigere zu versteuernde EK angewendet wird, oder?

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            #6
            Wie gerechnet wird, ist hier unter Hinweise beschrieben. Nach unten scrollen und die Hinweise aufklappen:
            https://esth.bundesfinanzministerium...c-d577a5e0c4c4
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke Charlie24 für den Gesetzestext. Leider kann ich daraus aber nicht ableiten, wie Elster sich meine Beträge (siehe oben in meiner Antwort an FIGUL) zusammenrechnet. Letztes Jahr war es noch so: zvE + LohErsatz -> Splittingtabelle. Den daraus resultierenden (höheren) %-Satz dann auf das (verminderte) zvE anwenden. Noch jemand eine Idee? Danke für die schnellen Antworten

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                #8
                Zitat von JörgSch Beitrag anzeigen
                zvE 36.324
                Lersatz 16.325
                = 52.649 (Splitting = 8.188 also 15,552%, also Steuer: 5.649)
                Mit dem Progressionsrechner komme ich nicht genau auf Deine Zahlen. Aber fast.

                Mit Mein Elster hab ich jetzt keinen passenden Fall angelegt.

                Progressionsrechner.PNG

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                  #9
                  Hallo,

                  Charlie24

                  Was bringst du hier für Sachen?
                  JörgSch hat recht.
                  Das kannst du auf jedem Progressionsrechner nachstellen

                  https://www.steuertipps.de/service/r...ionsvorbehalt/

                  https://www.smart-rechner.de/progres...lt/rechner.php

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Was bringst du hier für Sachen?
                    Gerechnet habe ich zugegebenermaßen bisher nicht, weder mit einem Progressionsvorbehaltrechner noch mit Mein ELSTER.

                    Ich weiß ja nicht, ob alle Zahlen vollständig angegeben wurden
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Aber mit Mein Elster komm ich auch auf die Zahlen, die lt. TE richtig wären:

                      Progression Mein Elster.PNG

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                        #12
                        Danke L.E. Fant. Das freut mich (auch an FIGUL). Aber dann wundert mich, warum mein "Mein Elster" es eben anders macht. Im Bild seht ihr die relevante Zeile der Berechnung der Steuer von "Mein Elster". Die Lohnersatzleistung kann man ja leider an dieser Berechnung nicht erkennen. Das System muss irgendeinen Teil abziehen... Vielleicht müssen da mal die Programmierer ran?Naja hoffe, wenn ich es absende und einreiche, wird es dann korrekt berechnet. Vielen Dank an ALLE, die sich gemüht haben, zu helfen. Grüße JörgUnbenannt.PNG

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                          #13
                          Hallo,

                          und hier nochmals eine Erklärung
                          Deine verlinkte Seite lässt sich nicht aufklappen
                          Vielleicht doppelt eingetragen

                          https://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            Danke, ich schaue nochmal, bin aber sicher, dass die Beträge stimmen. Hab das schon x-mal verglichen. Vielleicht nehme ich den Betrag der Lohnersatz nochmal ganz raus, speichere und dann nochmal rein. Erstmal schönen Abend. Grüße Jörg

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                              #15
                              Hallo,

                              hast du vllt Kurzarbeitergeld auf deiner Lohnsteuerbescheinigung und vergessen es bei deiner Berechnung hinzu zufügen?

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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