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Elster berechnet bei Lohnersatzleistung nicht das korrekte zu versteuernde Einkommen

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    #16
    Das ist mein Ergebnis, wenn ich die Lohnersatzleistungen sowohl im Hauptvordruck als auch in der Anlage N angeben. Kommt jetzt fast hin:

    Zweimalpro.PNG

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      #17
      Nee, außer der Lohnersatzleistung ATZ Zuschuss nichts weiter. Aber vielen, vielen Dank. Ich schau da morgen nochmals, warum das nicht passt. Wenns bei euch geht, muss ja doch in meinem Formular irgendwo noch ein Wert schlummern, der nicht hingehört. Allen einen schönen Abend. Grüße Jörg

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        #18
        Hallo,

        hast du den ATZ doppelt angegeben?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          Zu #16 L.A.Fant: Genauso - denn das ist ja falsch, es müssen ca. 15% statt ca. 19% sein. Also der „Fehler“ bei dir auch in der Berechnung? Dann hab ich es doppelt? Oh Mann, ich guck morgen gleich nach, DANKE.

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            #20
            Hallo,

            ATZ darf nur in Anlage N Seite 8 Zeile28 stehen und nicht auch im Hauptvordruck unter Einkommenseratzleistungen

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              Genau FIGUL, es stand 2 x drin. Wahrscheinlich ist es einmal automatisch drin (Hauptvordruck oder Anlage N) und ich dachte, ich muss es eintragen. Ist mir nicht aufgefallen. Also 1000 Dank für die Unterstützung.

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                #22
                Wahrscheinlich ist es einmal automatisch drin (Hauptvordruck oder Anlage N)
                Die automatische Übernahme aus der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt in die Anlage N.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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