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Freiwillige Zuzahlung für Versorgungskammer - wo eintragen?

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    #16
    Weil der Bearbeiter X halt einfach einen Denkfehler macht und nicht richtig hinschaut und daher glaubt, dass auch die Zeile 5-Beträge elektronisch übermittelt werden und wenn dann keine elektronische Daten da sind, das in der Regel bedeutet, dass es auch keine gab. Das ist kein böser Wille, sondern u.a. auch dem gesetzgeberischen Versäumnis wie von Charlie24 angesprochen geschuldet. Wenn der Bearbeiter das richtig gecheckt hat, dann fragt er natürlich auch nach und muss das eigentlich auch. Das ist halt das alte Problem in der EDV für User: Sobald etwas nicht intuitiv erfolgt wie bei vergleichbaren Konstellationen, dann häufen sich die Fehler. Und wenn dann noch wie schon gesagt dazukommt, dass da in vielen Fällen auch tatsächlich Blödsinn eingetragen wird wie z.B. Zusatzversorgungen oder irgendwelche privaten Rentenversicherungen, führt das auch nicht zur Minderung des Fehlers, sondern zum Glauben des Bearbeiters, dass der Eintrag gar nicht richtig sein kann.

    Ich habe i.ü. irgendwie in Erinnerung, dass hier für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum das ins Gesetz eingefügt werden sollte. Konkret finde ich es allerdings jetzt nicht und weiß auch nicht, ob das nur mal in einem Referentenentwurf stand oder ich was verwechsle. Vielleicht hat das noch Jemand auf dem Schirm ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Nach meinem Kenntnisstand ist das Thema bis heute ungelöst. Wer da Widerstand leistet, weiß ich nicht. M.E. ist das ein Anachronismus.

      Alles mögliche wird elektronisch übermittelt und etliche Übermittlungen laufen sogar über die Deutsche Rentenversicherung Bund ZfA.

      Manche Sachbearbeiter bei den Finanzämtern sind irrtümlich der Meinung, man müsse die elektronische Übermittlung nur beantragen,

      dabei ist die nach wie vor nicht vorgesehen und technisch auch nicht möglich. Ich habe mal einen Bericht und eine Diskussionen zu dem

      Thema verlinkt, das ja nicht nur die Versorgungswerke betrifft, sondern auch bestimmte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

      https://www.rechnungshof.baden-wuert...33/320948.html

      https://www.ihre-vorsorge.de/experte...eantragen.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Ich verstehe euch ja schon irgendwie, aber ich hab da ja nicht einfach planlos da einen Wert eingetragen. Denn man hat da ja ein Textfeld und da habe ich eindeutig Beschrieben, dass es sich um eine FREIWEILLIGE, steuerrelevante Zuzahlung zur Versorgungskammer handelt.

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          #19
          Denn man hat da ja ein Textfeld und da habe ich eindeutig Beschrieben, dass es sich um eine FREIWEILLIGE, steuerrelevante Zuzahlung zur Versorgungskammer handelt.
          Zu Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es kein Textfeld, da kann man nichts beschreiben !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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