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Anlage Unterhalt - Gemeinsamer Haushalt mit unterstützter Person

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    #16
    Hast du noch irgendeine Idee an was der Fehler liegen könnte?
    Ich erzeuge mal einen Auszug aus der Vorschau und stelle die hier rein. Von den Angaben müsste das mit dem übereinstimmen,

    wie du das ausfüllen musst. Nur die Beiträge zur KV und PV sind bei mir gegriffene Werte, die über den Höchstbeträgen liegen.

    Es dauert etwas, bis ich den Auszug erzeugt habe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Charlie24 das wäre super, vielen Dank schon mal!

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        #18
        Hier der Auszug mit der Anlage Unterhalt (Das sind zwar keine Echtdaten, aber der Steuerfall selbst ist echt, so dass Adressdaten unkenntlich gemacht wurden)

        Unterhalt_S1.JPGUnterhalt_S2.JPGUnterhalt_S3.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Hallo Charlie24,

          also jetzt hat es immerhin den Höchstbetrag genommen. Das hat nun schon mal geklappt!
          Allerdings bekomme ich immer noch folgende Fehlermeldung, wonach Mein Elster leider keine Steuer berechnet:

          AHW Abbruch-Hinweise
          Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die Ermittlung der Unterstützungsleistung.
          EHW Elster-/Steubel-Hinweise
          Die Unterstützungsleistungen wurden im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge berücksichtigt. Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).
          DHW Dokumentations-Hinweise
          Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

          Der Unterhaltsbetrag von 10.721 EUR setzt sich aus der Pauschale von 9.408 EUR + 541 EUR übernommene Basis-Krankenkassenbeiträge + 772 EUR übernommene Heimflüge und Visagebühren zusammen. Bei den 772 EUR bin ich mir jedoch nicht sicher ob diese dann auch akzeptiert werden, da diese ja über dem Höchstbetrag liegen.


          Unterhalt1.PNG
          Unterhalt2.PNG
          Unterhalt3.PNG

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            #20
            + 772 EUR übernommene Heimflüge und Visagebühren zusammen.
            Die du aber nach meinem Dafürhalten nicht geltend machen kannst, da du ja bereits den Höchstbetrag von 9.408,00 in Anspruch nimmst.

            Rechne zu den 9.408,00 mal nur die Beiträge hinzu, die du unter Kranken- und Pflegeversicherung erklärt hast. Bei mir hat die Steuerberechnung funktioniert.

            Mit seiner Lebensgefährtin ist man nicht verwandt, die Angaben hierzu sind entbehrlich bzw. objektiv falsch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              ok, habe den Unterhaltsbetrag auf 9949 (9408+541) angepasst und "Lebensgefährtin" herausgelöscht. Leider immer noch die selbe Fehlermeldung:
              AHW Abbruch-Hinweise
              Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die Ermittlung der Unterstützungsleistung.
              EHW Elster-/Steubel-Hinweise
              Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben). DHW Dokumentations-Hinweise
              Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen! Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt. Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.

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                #22
                Ich habe die Erklärung bei mir mit deinen Zahlen (9.408+541) aktualisiert. Die Steuerberechnung funktioniert.

                Hast du im Hauptvordruck Angaben zur Opfergrenzenberechnung gemacht oder hast du ein besonders niedriges Einkommen ?

                Unterhalt_Berechnung.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  Hallo Charlie24, in der Tat, ich hatte Angaben zur Opfergrenzenberechnung gemacht bzw. da fälschlicherweise (auch) die Unterhaltszahlungen eingetragen. Habe diese dort herausgelöscht und nun geht es! Super! Vielen lieben Dank für deine Unterstützung und noch einen schönen Sonntag! Beste Grüße
                  Zuletzt geändert von fabru; 14.03.2021, 16:46.

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