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Vermietung Erhaltungsaufwendungen

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    Vermietung Erhaltungsaufwendungen

    Guten Tag,
    ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einem MFH.
    Mit der Jahresabrechnung der Hausverwaltung erhalte ich immer die Ausgaben für
    die Instandhaltung aufgeteilt nach Anteilen am Haus, zwar mit Firma, aber ohne
    Rechnungsdatum.
    Frage 1: Muss ich mit der Erklärung 2020 warten bis ich die Abrechnung 2020 von der Hausverwaltung bekomme?
    Frage 2: Welches ist das richtige Jahr? Die Handwerkerrechnung selbst ist z.B. aus 2019, die Abrechnung bekomme ich aber erst 2020.
    Müssen die Ausgabe nun in die 2019 oder 2020 Erklärung?

    Wird natürlich alles mit der monatlichen Hausgeldzahlung verrechnet, so dass es zu Nach- bzw. Rückzahlungen kommen kann.
    VermietungErhaltung.JPG
    Grüße
    Mike
    Angehängte Dateien

    #2
    Frage 1: Muss ich mit der Erklärung 2020 warten bis ich die Abrechnung 2020 von der Hausverwaltung bekomme?
    Nein, es gilt das Zu- und Abflussprinzip. Du erklärst das, was du im Jahr 2020 tatsächlich bezahlt hast, abzüglich darin enthaltene Zuführungen
    zur Instandhaltungsrücklage und zuzüglich etwaiger Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage.

    Frage 2: Welches ist das richtige Jahr? Die Handwerkerrechnung selbst ist z.B. aus 2019, die Abrechnung bekomme ich aber erst 2020.
    Auch hier ist maßgeblich, wann du was an die Hausverwaltung bezahlt hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Sehr gut.
      Aber was in 2020 in die Rücklagen geflossen ist, erfahre ich ja doch erst aus
      der Abrechnung der Hausverwaltung, außer ich gehe davon aus dass es der
      gleiche Betrag wie in den Vorjahren ist.

      Nur wie ist das einzutragen? In der Maske oben werden ja konkrete Rechnungen inkl. Datum
      abgefragt und nicht die Hausgeldzahlungen mit dem Anteil für die Instandhaltung?

      Vielen Dank.

      Kommentar


        #4
        Aber was in 2020 in die Rücklagen geflossen ist, erfahre ich ja doch erst aus der Abrechnung der Hausverwaltung,
        Es sollte einen Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 geben, aus dem das ersichtlich ist.

        In der Maske oben werden ja konkrete Rechnungen inkl. Datum abgefragt
        Das sind aber keine verpflichtenden Angaben !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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