Guten Tag,
ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einem MFH.
Mit der Jahresabrechnung der Hausverwaltung erhalte ich immer die Ausgaben für
die Instandhaltung aufgeteilt nach Anteilen am Haus, zwar mit Firma, aber ohne
Rechnungsdatum.
Frage 1: Muss ich mit der Erklärung 2020 warten bis ich die Abrechnung 2020 von der Hausverwaltung bekomme?
Frage 2: Welches ist das richtige Jahr? Die Handwerkerrechnung selbst ist z.B. aus 2019, die Abrechnung bekomme ich aber erst 2020.
Müssen die Ausgabe nun in die 2019 oder 2020 Erklärung?
Wird natürlich alles mit der monatlichen Hausgeldzahlung verrechnet, so dass es zu Nach- bzw. Rückzahlungen kommen kann.
VermietungErhaltung.JPG
Grüße
Mike
ich bin Eigentümer einer vermieteten Wohnung in einem MFH.
Mit der Jahresabrechnung der Hausverwaltung erhalte ich immer die Ausgaben für
die Instandhaltung aufgeteilt nach Anteilen am Haus, zwar mit Firma, aber ohne
Rechnungsdatum.
Frage 1: Muss ich mit der Erklärung 2020 warten bis ich die Abrechnung 2020 von der Hausverwaltung bekomme?
Frage 2: Welches ist das richtige Jahr? Die Handwerkerrechnung selbst ist z.B. aus 2019, die Abrechnung bekomme ich aber erst 2020.
Müssen die Ausgabe nun in die 2019 oder 2020 Erklärung?
Wird natürlich alles mit der monatlichen Hausgeldzahlung verrechnet, so dass es zu Nach- bzw. Rückzahlungen kommen kann.
VermietungErhaltung.JPG
Grüße
Mike
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