Hallo Spezialisten,
wo muss ich, bzw. wo kann ich in MEIN ELSTER als Wohnungseigentümer in der Anlage V-Vermietung und Verpachtung die von mir an die Hausverwaltung bezahlte Abschlagszahlung- Werbungskosten (Hausgeld) von monatlich € 201,46 = jährlich € 2417,52, abzüglich lfd. Instandhaltung, abzüglich Gutschrift der Hausverwaltung, eintragen, ohne dass immer eine Fehlermeldung kommt.
Mit ELSTER-FORMULAR konnte ich das von mir bezahlte Hausgeld an die Hausverwaltung seit vielen Jahren in der Anlage V- Werbungskosten in Zeile 48 eintragen.
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Mit ELSTER-FORMULAR konnte ich das von mir bezahlte Hausgeld an die Hausverwaltung seit vielen Jahren in der Anlage V- Werbungskosten in Zeile 48 eintragen.
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