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Mein Elster Anlage V

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    Mein Elster Anlage V

    Hallo Spezialisten,
    wo muss ich, bzw. wo kann ich in MEIN ELSTER als Wohnungseigentümer in der Anlage V-Vermietung und Verpachtung die von mir an die Hausverwaltung bezahlte Abschlagszahlung- Werbungskosten (Hausgeld) von monatlich € 201,46 = jährlich € 2417,52, abzüglich lfd. Instandhaltung, abzüglich Gutschrift der Hausverwaltung, eintragen, ohne dass immer eine Fehlermeldung kommt.
    Mit ELSTER-FORMULAR konnte ich das von mir bezahlte Hausgeld an die Hausverwaltung seit vielen Jahren in der Anlage V- Werbungskosten in Zeile 48 eintragen.


    #2
    .. seit vielen Jahren in der Anlage V- Werbungskosten in Zeile 48 eintragen.
    Das sollte auch bei Mein ELSTER funktionieren. Wie lautet denn die genaue Fehlerrneldung ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wie die Fehlermeldung lautet hast Du jetzt leider nicht verraten.

      Verwaltungskosten wäre ja in dem Fall nicht richtig. Wenn schon, dann höchstens Sonstiges. Grundsätzlich müssten die Kosten natürlich auf die einzelnen Posten aufgeteilt werden.

      Kommentar


        #4
        Nachtrag: Im Jahr 2020 müsste das die Zeile 47 sein, nur die reinen Verwaltungskosten sind in Zeile 48 zu erklären.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Grundsätzlich müssten die Kosten natürlich auf die einzelnen Posten aufgeteilt werden.
          So pingelig sind die Finanzämter da nach meiner Erfahrung nicht. Bei WEG-Objekten rechne ich aus dem Hausgeld in der Regel nur

          die Erhaltungsaufwendungen und die reinen Verwaltungskosten raus. Die Grundsteuer wird dann noch gesondert erfasst, weil die

          zumeist direkt bezahlt wird, aber was vom Hausgeld auf Heizung, Allgemeinstrom, Wasser usw. entfällt, muss man nicht spezifizieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            So pingelig sind die Finanzämter da nach meiner Erfahrung nicht.
            Vermutlich nicht: Ich trage das Hausgeld (-Erhaltungsaufwendungen) tatsächlich seit 20 Jahren unter Verwaltungskosten ein - es wurde noch nie beanstandet.
            Auch unter Sonstiges wäre es wohl ok.
            Eine Aufdröselung nach Einzelposten kann ich im Vorhinein ohnehin nicht machen, da ich die genaue Aufteilung der Hausgeldpauschale ja erst im Folgejahr in der Abrechnung sehe.
            Zuletzt geändert von VSW-BS; 14.03.2021, 01:17.

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              #7
              Hallo Charlie 24
              erstmal danke.
              Die Fehlermeldung lautet: Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung sonstigen Kosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (1. Angabemöglichkeit) (1. Anlage V).
              Da kann ich nichts damit anfangen. Ich finde einfach keine Möglichkeit den Betrag des Hausgeldes von € 2417,52 den ich als Vermieter an die Hausverwaltung im Jahr 2020 bezahlt habe, irgendwo bei den Werbungskosten einzutragen, ohne dass eine Fehlermeldung kommt. Wahrscheinlich bin ich zu blöd.

              Mit freundlichem Gruß
              Kristaller

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                #8
                Ich finde einfach keine Möglichkeit, den Betrag des Hausgeldes von € 2417,52 ... irgendwo bei den Werbungskosten einzutragen
                Aber das ist doch bei einem voll vermieteten Objekt ganz einfach.

                Hausgeld.JPGHausgeld_2.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Vielen Dank Charlie 24
                  ich habe den Hausgeldbetrag für die Hausverwaltung immer in Zeile 47 Feld Gesamtbetrag eingefügt, da kam immer die Fehlermeldung, im Feld Abzugsfähige Werbungskosten wie Du mir gesendet hast, kommt jetzt Gott sei Dank keine Fehlermeldung mehr. Ich wusste auch nicht, dass ich im Feld Bezeichnung auch selber Hausgeld eintragen kann.
                  Du hast mir sehr geholfen, nochmal Danke

                  Freundlichen Gruß
                  Kristaller

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                    #10
                    Das Feld Gesamtbetrag darf nur bei Objekten ausgefüllt werden, die teilweise eigengenutzt sind. Leider ist das im aktuellen Formular für 2020

                    überhaupt nicht mehr kommentiert. Die Dropdown-Vorauswahl bei den Textfeldern lässt sich schon immer überschreiben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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