Hallo Forum,
ich habe 2020 nach längerer Renovierung meine Wohnung ab 01.09.2020 an einen Angehörigen vermietet.
Im WEB-Elster Formular kann ich nur die Gesamtmiete hinerlegen. Wie erkennt dass Finanzamt, dass die Miete nicht für das komplette
Jahr 2020, sondern nur für 4 Monate eingenommen wurde?
Kann und muss ich dazu im WEB-Elsterformular eine entsprechende Notiz hinterlegen und wenn ja, wo müsste ich das genau machen?
In der Anlage V finde ich dazu nichts wo ich eine unterjährige Vermietung angeben kann.
Ich möchte vermeiden, dass das Finanzamt denkt, dass ich zu günstig vermiedet habe.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße,
Peter
ich habe 2020 nach längerer Renovierung meine Wohnung ab 01.09.2020 an einen Angehörigen vermietet.
Im WEB-Elster Formular kann ich nur die Gesamtmiete hinerlegen. Wie erkennt dass Finanzamt, dass die Miete nicht für das komplette
Jahr 2020, sondern nur für 4 Monate eingenommen wurde?
Kann und muss ich dazu im WEB-Elsterformular eine entsprechende Notiz hinterlegen und wenn ja, wo müsste ich das genau machen?
In der Anlage V finde ich dazu nichts wo ich eine unterjährige Vermietung angeben kann.
Ich möchte vermeiden, dass das Finanzamt denkt, dass ich zu günstig vermiedet habe.
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.
Beste Grüße,
Peter
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