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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo,

    ich habe in der Anlage Unterhalt ein unterhaltbedürftige Person eingetragen der in Polen lebt, er ist mit mir weder verwandt noch werschwägert. Nun ein Betrag von 470 euro wird am Ende gar nicht berücksichtigt was mache ich falsch?

    #2
    Wieviel wird denn berücksichtigt?

    Welche Software verwendest Du?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 15.03.2021, 22:20.

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      #3
      ein unterhaltbedürftige Person eingetragen der in Polen lebt, er ist mit mir weder verwandt noch werschwägert.
      Geht das steuerlich überhaupt ? Irgendetwas muss man doch immer angeben ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wieviel wird den berücksichtigt?

        Gar nichts

        Welche Software verwendest Du?
        Direkt Elster online

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Geht das steuerlich überhaupt ? Irgendetwas muss man doch immer angeben ?
          Angegeben habe ich testweise Cousin
          aber keine Änderung an Auszahlbetrag

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            #6
            Wenn Du nicht -nach deutschem Recht- zum Unterhalt verpflichtet bist, ist das in der Regel überhaupt nicht berücksichtigungsfähig und die Frage der Anlage Unterhalt stellt sich gar nicht ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hi,
              bin nicht verpflichtet, den Unterhalt zu Zahlen.
              Habe nur einmal als Spende gezahlt.
              Oder sollte ich da eine andere Formular nehmen?

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                #8
                Gar nichts sollst Du eintragen, ist einfach nicht steuerlich begünstigt, deswegen gibt es auch nirgends eine Placebo-Eintragungsmöglichkeit.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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