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Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

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    Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Hallo Forum-Mitglieder und Gäste,

    ein paar Fragen zu Anlage V; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
    Vorab es ist eine Grundstücksgemeinschat aus drei Parteien, 25% (Nummer 1 ist auch bevollmächtigt), 25% (Nummer 2) und 50% (Nummer 3)
    Die beiden Parteien Nummer 1 und 2 sind ein Ehepaar die auch eine Eigennutzung in der Grundstücksgemeinschat nutzen. Die dritte Partei vermietet den Eigennutzungsanteil und hat auch somit mehr Einkünfte. Das sind jeweils 15,40% und 15,40% für die Eigennutzung!

    1. 4 - Absetzungen, Sonderabschreibungen,
    In der Pappierform hatte ich Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG z.B. 1000 Euro von denen 692 Euro der absetzbare Betrag war.
    ich mache das zum ersten Mal digital, kann ich trotzdem wie 2018 ankreuzen?
    was ist mit laut Erläuterung und was müsste im Textfeld eingetragen werden?
    Bei den restlichen Feldern
    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    Gesamtbetrag (xxxx,xx)
    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden

    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
    (x oder leer?) ermittelt durch direkte Zuordnung
    ermittelt verhältnismäßig in Prozent (X,XX)

    Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.
    Abzugsfähige Werbungskosten (xxxx,xx)

    Bei den Werbungskosten ist es ähnlich, Grundsteuer, Straßenreinigung usw.
    1. Eintrag, wo muss hier und wieviel eingetragen, z.B. Müllabfuhr werden zu 69,20% (aus 1000 Euro werden 692 Euro abgesetzt) abgesetzt und Grundsteuer zu 100% (500 Euro von 500), welche Felder müssen jetzt wie ausgefüllt werden?

    Bezeichnung Grundsteuer, Müllabfuhr, etc.
    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    Gesamtbetrag (xxxx,xx)
    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden

    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
    (x oder leer?) ermittelt durch direkte Zuordnung
    ermittelt verhältnismäßig in Prozent (X,XX)

    Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.
    Abzugsfähige Werbungskosten (xxxx,xx)



    Desweiteren, was muss ausgewählt werden bei
    Bei der Gesellschaft oder Gemeinschaft / bei dem Unternehmen handelt es sich um
    Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
    Empfangsvollmacht, wie bisher die Daten von Nummer 1 eintragen oder muss erneut die Vollmacht bestätigt werden


    Sind die Fragen verständlich gestellt?

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Viele Grüße
    afriend





    Zuletzt geändert von afriend; 20.04.2021, 07:33.

    #2
    Hallo Forum-Mitglieder und Gäste,


    ich habe zu meinen Fragen keine Antwort erhalten ich versuche es etwas einfacher:

    Ich will die Elster-Formulare (nicht MeinElster) ausfüllen für 2019
    Ein Objekt gehört zu 70% eine Gemeinschaft und 30% wurden verkauft. Wenn eine Rechnung wie Hausversicherung (1000 Euro) abgerechnet werden ist der Betrag auf das Gesamte Objekt
    Daher können der Partei mit 70% auch "nur" 700 Euro abgesetzt werden und wie ist es bei der Grundsteuer wenn auch hier 1000 Euro anfallen aber 100% abgesetzten werden:

    Anbei wie die Maske (Weitere Werbungskosten, Summe) aussieht, dazu auch jeweils ein Anhang (Werbekosten.JPG, Hausversicherung.JPG, Grundsteuer.JPG) für Grundsteuer und Hausversicherung. Wie müssten jeweils Grundsteuer und Hausversicherung mit den 1000 und 700 Euro eingetragen werden? Da ich keine Kästchen abbilden konnte sind die () dafür eingegeben:
    :

    Wie würde hier die Grundsteuer und die Hausversicherung jeweils angegeben?
    1. Eintrag
    48 Bezeichnung Hausversicherung

    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    48 Gesamtbetrag (________Euro, Cent)

    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
    48 () ermittelt durch direkte Zuordnung
    48 ermittelt verhältnismäßig in Prozent (_______X,XX)

    Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.
    48 Abzugsfähige Werbungskosten (________Euro)


    Frage zu AFA, wenn ich wie 2018 eintrage, dann fehlt der Betrag in der Gesamtsumme der Ausgaben die ich eingebe oder werden die Beträge aus FE1 und V auf Summe nicht zusammengerechnet und geprüft?
    So sieht die Maske für die AFA aus anbei auch ein Anhang (
    AFA.JPG):

    Bei Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG (AFA)
    34 () wie 2018
    34 () laut Erläuterung
    34 Erläuterung __________

    Nur ausfüllen, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind.
    34 Gesamtbetrag (________Euro, Cent)

    Angaben zu Ausgaben, die nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängen, wurden
    34 () ermittelt durch direkte Zuordnung
    34 ermittelt verhältnismäßig in Prozent (_______X,XX)

    Immer ausfüllen, wenn Werbungskosten dieser Aufwandsgruppe beantragt werden.
    34 Werbungskosten (________Euro)


    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße
    afriend
    Angehängte Dateien

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      #3
      ich habe zu meinen Fragen keine Antwort erhalten ich versuche es etwas einfacher:
      Das wundert mich nicht. Das hier ist ein Anwenderforum, einzelne Fragen werden hier zumeist sehr schnell beantwortet, Romane mag hier

      kaum jemand lesen, geschweige denn beantworten. Dein zweiter Beitrag ist auch nicht wirklich einfacher geschrieben.

      Ich will die Elster-Formulare (nicht MeinElster) ausfüllen für 2019
      Ich weiß nicht, was du damit meinst. Die ESt 1B steht seit jeher nur in Mein ELSTER und kommerziellen Steuerprogrammen zur Verfügung,

      die elektronische Übermittlung ist seit 2012 zwingend vorgeschrieben. Außerdem füllst du doch das Formular ESt 1 B von Mein ELSTER aus..

      Wenn bei einem oder mehreren Beteiligten eine teilweise Eigennutzung vorliegt, ist immer auch das Feld Gesamtbetrag auszufüllen.

      Da in den Formularen keineswegs alles automatisch berechnet wird, z. B.landen Ergebnisse aus der Anlage V nicht automatisch in

      der Anlage FE 1, muss sowieso extern gerechnet werden. Du schreibst außerdem:

      Ein Objekt gehört zu 70% eine Gemeinschaft und 30% wurden verkauft.
      Auch das verstehe ich nicht wirklich ! Was ist damit genau gemeint ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die Rückmeldung, dann stelle ich eine einfche frage in einem extra thread

        viele Grüße
        afriend

        Kommentar

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