Hallo zusammen,
ich habe am 24.2. meine Steuer in Elster durchgeführt und abgesendet.
Dann ist mir eingefallen, ich habe die Corona-Pauschale vergessen und am 7.3. den Steuerbescheid neu erstellt und vorher den vom 24.2. gelöscht.
Vorgestern erhielt ich meinen Bescheid über den Antrag vom 24.2. und ich fragte mich wie kann das sein und was muss ich jetzt tun?
Wir der Antrag vom 7.3. nochmal bearbeitet und ich bekomme doppelt eine Rückzahlung oder muss ich Einspruch einlegen, da ja die Datei vom 24.2. bearbeitet wurde und nicht die neueste?
Ich konnte das zwar mit einem Telefonat mit dem Finanzamt klären, der neue Antrag wird jetzt berücksichtigt und nachgearbeitet. Die Differenz erhalte ich in ca. 10 Werktagen. Aber hätte ich nicht angerufen, wäre gar nichts passiert, niemand hätte den Antrag vom 7.3. mehr angerührt.
Daher mal die Idee, wenn das Finanzamt eine Datei bearbeitet, sollte diese nicht mehr löschbar sein und die neue Datei nachträglich bearbeitet werden, je anch dem mit einer Nachzahlung oder Rückforderung.
Jedenfalls dürfte einen Steuererklärung die bearbeitet wird, nicht mehr änderbar/löschbar sein.
Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben, schriftliche Erklärungen sind für mich immer sehr schwer in Worte zu fassen.
Gruß
moncada
ich habe am 24.2. meine Steuer in Elster durchgeführt und abgesendet.
Dann ist mir eingefallen, ich habe die Corona-Pauschale vergessen und am 7.3. den Steuerbescheid neu erstellt und vorher den vom 24.2. gelöscht.
Vorgestern erhielt ich meinen Bescheid über den Antrag vom 24.2. und ich fragte mich wie kann das sein und was muss ich jetzt tun?
Wir der Antrag vom 7.3. nochmal bearbeitet und ich bekomme doppelt eine Rückzahlung oder muss ich Einspruch einlegen, da ja die Datei vom 24.2. bearbeitet wurde und nicht die neueste?
Ich konnte das zwar mit einem Telefonat mit dem Finanzamt klären, der neue Antrag wird jetzt berücksichtigt und nachgearbeitet. Die Differenz erhalte ich in ca. 10 Werktagen. Aber hätte ich nicht angerufen, wäre gar nichts passiert, niemand hätte den Antrag vom 7.3. mehr angerührt.
Daher mal die Idee, wenn das Finanzamt eine Datei bearbeitet, sollte diese nicht mehr löschbar sein und die neue Datei nachträglich bearbeitet werden, je anch dem mit einer Nachzahlung oder Rückforderung.
Jedenfalls dürfte einen Steuererklärung die bearbeitet wird, nicht mehr änderbar/löschbar sein.
Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben, schriftliche Erklärungen sind für mich immer sehr schwer in Worte zu fassen.
Gruß
moncada
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