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Einkommenssteuererklärung ist löschbar obwohl bereits daran gearbeitet wird

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    Einkommenssteuererklärung ist löschbar obwohl bereits daran gearbeitet wird

    Hallo zusammen,
    ich habe am 24.2. meine Steuer in Elster durchgeführt und abgesendet.
    Dann ist mir eingefallen, ich habe die Corona-Pauschale vergessen und am 7.3. den Steuerbescheid neu erstellt und vorher den vom 24.2. gelöscht.
    Vorgestern erhielt ich meinen Bescheid über den Antrag vom 24.2. und ich fragte mich wie kann das sein und was muss ich jetzt tun?
    Wir der Antrag vom 7.3. nochmal bearbeitet und ich bekomme doppelt eine Rückzahlung oder muss ich Einspruch einlegen, da ja die Datei vom 24.2. bearbeitet wurde und nicht die neueste?
    Ich konnte das zwar mit einem Telefonat mit dem Finanzamt klären, der neue Antrag wird jetzt berücksichtigt und nachgearbeitet. Die Differenz erhalte ich in ca. 10 Werktagen. Aber hätte ich nicht angerufen, wäre gar nichts passiert, niemand hätte den Antrag vom 7.3. mehr angerührt.
    Daher mal die Idee, wenn das Finanzamt eine Datei bearbeitet, sollte diese nicht mehr löschbar sein und die neue Datei nachträglich bearbeitet werden, je anch dem mit einer Nachzahlung oder Rückforderung.
    Jedenfalls dürfte einen Steuererklärung die bearbeitet wird, nicht mehr änderbar/löschbar sein.

    Ich hoffe mich verständlich ausgedrückt zu haben, schriftliche Erklärungen sind für mich immer sehr schwer in Worte zu fassen.

    Gruß
    moncada

    #2
    Du hättest die übermittelte Erklärung doch nicht löschen müssen. Um eine korrigierte Erklärung zu übermitteln, muss man doch nur die Daten

    in eine neue Erklärung übernehmen und diese nach Ergänzung neu übermitteln. Natürlich muss man anrufen, wenn die erste Erklärung schon bearbeitet

    wurde. Das Portal wird nicht davon informiert, ob deine Erklärung bereits beim Finanzamt bearbeitet wird oder nicht. Das ist technisch nicht vorgesehen.

    Übermittelte Formulare muss man auch löschen können, sonst sammeln sich über die Jahre immer mehr Übermittlungen an, die man nie mehr braucht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von moncada Beitrag anzeigen
      Jedenfalls dürfte einen Steuererklärung die bearbeitet wird, nicht mehr änderbar/löschbar sein.
      Da scheint bei dir ein gründliches Missverständnis vorzuliegen. Mein Elster weiß nur, dass die Erklärung übermittelt wurde. Es besitzt keinerlei Kenntnis über den Bearbeitungsstand bei deinem Finanzamt.
      Wenn du die Erklärung in Mein Elster löschst, ist das nichts anderes, als hättest du früher deine Kopie der Erklärung zuhause in den Papierkorb geworfen. Das hätte das Finanzamt auch nicht interessiert.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Du hättest die übermittelte Erklärung doch nicht löschen müssen.
        ok, ich dachte ich hätte die Daten in ein Portal gestellt, da ich ja online in Elster erstellte. Daher löschte ich das "falsche" File.
        Da ich ja keine Datei offline Speicher wollte ich da keinen Files liegen lassen und wie gesagt, ich weiß ja nicht was mit aktuellen File passiert.
        Wenn ich nichts gesagt hätte, würde diese unbearbeitet bleiben und ich wunder mich dann warum nichts mehr passiert.

        Die Daten müssen ja nicht ewig gesperrt bleiben, eben nur solange das Finanzamt damit arbeitet. Danach als bearbeitet speichern und dann kann ich es ja löschen. Da könnte auch ein Hinwies kommen, dass es sinnvoll wäre die Daten eine bestimmte Zeit zu lagern, falls das Finanzamt noch fragen hat.

        War ja nur als Idee angedacht.

        Gruß
        moncada

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          #5
          Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Kopie der Steuererklärung wenigstens für eine gewisse Zeit aufzubewahren.

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            #6
            Hallo,

            das Missverständnis ist wohl, dass das Portal nichts mit dem Finanzamt zu tun hat. Auf die Dateien kann niemand außer dem Accountbesitzer zugreifen, und das ist auch sehr gut so (wäre sonst ein schwerer Verstoß gegen den Datenschutz).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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