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Verlustvortrag der als Student gesammelt wurde einlösen

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    Verlustvortrag der als Student gesammelt wurde einlösen

    Hallo zusammen!

    Situation
    Da ich vor dem Studium eine Ausbildung gemacht habe, konnte ich mein gesamtes Studium (Bachelor und Master) einen Verlustvortrag nutzen. Von 2011 bis 2019 sind etwa 5000 Euro zusammen gekommen. Nun habe ich seit Mai 2020 in meinem ersten richtigen Job Geld verdient, und dementsprechend Steuern gezahlt. Nun möchte ich den Verlustvortrag "einlösen".

    Fragen:
    1. Wie gebe ich das nun in die Steuererklärung für 2020 an?
    2. Wenn ich 2020 weniger als 5000 Euro Steuern gezahlt habe, verfällt dann der Rest?
    3. 2020 habe ich als Student noch "Verluste" gehabt, die ich geltend machen könnte (z.B. Semesterbeitrag). Kann ich das dann auch noch angeben?
    4. Kann ich für den Umzug vom Studienort zum Job die Umzugspauschale nutzen?
    5. Gibt es sonst irgendwelche Dinge auf die ich achten muss?


    Hier im Forum und im Internet finde ich leider sehr wenig dazu. Nur wie man den Verlustvortrag sammelt. Das habe ich aber ja schon gemacht. Über Ratschläge oder eine gute Anleitung freue ich mich sehr.

    Viele Grüße
    Topf
    Zuletzt geändert von Topf; 19.03.2021, 08:06. Grund: Tippfehler, sorry.

    #2
    Du hast doch 2019 schon gearbeitet. Und da hat sich nochmal ein Verlust ergeben? Das kann ich mir fast gar nicht mehr vorstellen, ab Mai mit Job!

    Kommentar


      #3
      Was steht denn in deinem Einkommensteuerbescheid für 2019 ? Und was steht im Verlustfestellungsbscheid ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du hast doch 2019 schon gearbeitet. Und da hat sich nochmal ein Verlust ergeben? Das kann ich mir fast gar nicht mehr vorstellen, ab Mai mit Job!
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Was steht denn in deinem Einkommensteuerbescheid für 2019 ? Und was steht im Verlustfestellungsbscheid ?
        Tut mir leid, hab mich vertan. Seit Mai 2020 arbeite ich! Mein Fehler. Hab es oben korrigiert.

        Kommentar


          #5
          Also dann,

          Zitat von Topf Beitrag anzeigen
          1. Wie gebe ich das nun in die Steuererklärung für 2020 an?
          Das Finanzamt hat ja für 2019 einen Verlustfeststellungsbescheid erlassen und kennt die Zahlen. Es gibt keine Möglichkeit für Dich, den Verlust anzugeben.

          Zitat von Topf Beitrag anzeigen
          2. Wenn ich 2020 weniger als 5000 Euro Steuern gezahlt habe, verfällt dann der Rest?
          Nein, der Verlust führt ja nicht zu einer Erstattung in gleicher Höhe, er wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.

          Zitat von Topf Beitrag anzeigen
          3. 2019 habe ich als Student noch "Verluste" gehabt, die ich geltend machen könnte (z.B. Semesterbeitrag). Kann ich das dann auch noch angeben?
          Ach so, es gibt gar keinen Bescheid für 2019. Schlecht! Schnell nachholen!

          Zitat von Topf Beitrag anzeigen
          4. Kann ich für den Umzug vom Studienort zum Job die Umzugspauschale nutzen?
          Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

          Zitat von Topf Beitrag anzeigen
          5. Gibt es sonst irgendwelche Dinge auf die ich achten muss?
          Ja.

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            #6
            Nein, der Verlust führt ja nicht zu einer Erstattung in gleicher Höhe, er wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet.
            Genau genommen wird er von der Summe der Einkünfte abgezogen und mindert so den Gesamtbetrag der Einkünfte 2020.

            Die steuerlichen Auswirkungen kannst du berechnen lassen. Du musst deiner Erklärung nur die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

            beifügen und den bisher festgestellten Verlust (ggf. erhöht um den Verlust 2019) dort eintragen. An das Finanzamt wird das aber nicht übermittelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hab nochmal nachgeschaut. Die Steuererklärung für 2019 ist schon erledigt gewesen. Der Bescheid ist auch da.

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Genau genommen wird er von der Summe der Einkünfte abgezogen und mindert so den Gesamtbetrag der Einkünfte 2020.

              Die steuerlichen Auswirkungen kannst du berechnen lassen. Du musst deiner Erklärung nur die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung

              beifügen und den bisher festgestellten Verlust (ggf. erhöht um den Verlust 2019) dort eintragen. An das Finanzamt wird das aber nicht übermittelt.
              Genau, so meinte ich das auch mit Frage 2. Wenn ich z.B. nur 4000 Euro Steuern im Jahr 2020 gezahlt habe, aber insgesamt einen Verlustvortrag von 5000 Euro aus den Jahren 2011-2019 habe, was passiert mit den restlichen 1000 Euro? Können die dann 2021 geltend gemacht werden? Und wie verhält es sich mit einem "Verlust" durch Studium 01/2020 bis 04/2020? Kann der auch noch genutzt werden?

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                #8
                Nochmal: Verluste werden nicht vom Finanzamt bezahlt. Sie werden also nicht auf Steuern angerechnet.

                Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen 25.000 Euro beträgt, so dass Du 4.000 Euro Steuern bezahlst, dann mindert sich durch den Verlust von 5.000 Euro das Einkommen auf 20.000. So zahlst Du dann nur 2.500 Euro Steuern.

                Das Finanzamt kommt nicht für Deine Ausgaben auf, einen Steuersatz von 100 % gibt es nicht.

                Charlie hat Dir ja auch schon gesagt wie Du die Auswirkung berechnen kannst.

                Kommentar


                  #9
                  Nochmals, der Verlustvortrag wird nicht mit der Steuer, sondern den Einkünften verrechnet. Es ist also so, als hättest du 5000€ weniger brutto gehabt. Und solange dein brutto insgesamt höher war, ist der Verlustvortrag danach weg.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Nochmal: Verluste werden nicht vom Finanzamt bezahlt. Sie werden also nicht auf Steuern angerechnet.

                    Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen 25.000 Euro beträgt, so dass Du 4.000 Euro Steuern bezahlst, dann mindert sich durch den Verlust von 5.000 Euro das Einkommen auf 20.000. So zahlst Du dann nur 2.500 Euro Steuern.

                    Das Finanzamt kommt nicht für Deine Ausgaben auf, einen Steuersatz von 100 % gibt es nicht.

                    Charlie hat Dir ja auch schon gesagt wie Du die Auswirkung berechnen kannst.
                    Achsooo! Jetzt verstehe ich es. In dem tollen Steuerseminar von MLP hatte ich es so verstanden, dass die 5000 Euro einfach von den zu zahlenden Steuern abgezogen werden. Dankeschön für die gute Erklärung!

                    Wenn ich also z.B. nur 5000 Euro verdient hätte, und mein Verlustvortrag 5000 Euro beträgt, dann müsste ich also gar keine Steuern zahlen sozusagen. Verstehe ich das richtig?

                    Zitat von multi Beitrag anzeigen
                    Nochmals, der Verlustvortrag wird nicht mit der Steuer, sondern den Einkünften verrechnet. Es ist also so, als hättest du 5000€ weniger brutto gehabt. Und solange dein brutto insgesamt höher war, ist der Verlustvortrag danach weg.
                    Okay, hab es jetzt verstanden. Dankeschön. :-)

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn Du nur 5.000 € verdienst, zahlst Du so oder so keine Steuer, da der Grundfreibetrag höher ist (für 2020 9.408 €). Der Verlustvortrag wird allerdings trotzdem zwingend vom positiven Gesamtbetrag der Einkünfte bis auf 0 € herunter abgezogen, verpufft also insoweit wirkungslos.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        Wenn ich also z.B. nur 5000 Euro verdient hätte, und mein Verlustvortrag 5000 Euro beträgt, dann müsste ich also gar keine Steuern zahlen sozusagen. Verstehe ich das richtig?
                        Ja, das verstehst du richtig. Allerdings hättest du bei deinem Beispiel auch ohne Verlustvortrag keine Steuern zahlen müssen, der mühsam angesammelte Verlust

                        wäre ohne jede Steuerersparnis verpufft. Erfolgt der Berufseinstieg erst in den letzten Monaten eines Jahres, passiert das in der Praxis recht häufig.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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