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Fragen zur Anlage AV, Anlage Kind und zu Hinweismeldung bei EK-Steuererklärung 2020

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    Fragen zur Anlage AV, Anlage Kind und zu Hinweismeldung bei EK-Steuererklärung 2020

    Hallo,

    mein Mann und ich sind miteinander verheiratet und haben 2020 ein Kind bekommen. Das Kindergeld beziehe ich als Mutter und nur ich habe auch einen Riestervertrag und soll somit die Kinderzulage bekommen.
    Aktuell wissen wir noch nicht, ob wir uns für 2020 gemeinsam oder getrennt veranlagen (je nachdem was eben günstiger ist wegen Bezug von Elterngeld etc.).


    Ich habe deshalb ein paar Fragen zur Einkommensteuererklärung 2020:


    1. Anlage AV (Punkt 3, Zeilen 16 bis 20 - Angabe zu Kindern, für die ein Anspruch auf Kinderzulage besteht):
    • In welcher Zeile muss ich unser Kind eintragen, wenn wir uns zusammen veranlagen? In Zeile 16, richtig?
    • In welcher Zeile muss ich unser Kind eintragen, wenn wir uns getrennt veranlagen? Ist dann Zeile 17 richtig oder ist das falsch? Mein Mann würde bei einer Einzelveranlagung ja gar keine Anlage AV anhängen müssen.
    2. Anlage Kind (Zeile 15 - Anspruch auf Kindergeld):
    • Wenn wir uns gemeinsam veranlagen, wird hier logischerweise das komplette Kindergeld eingetragen. Wie ist es wenn wir uns getrennt veranlagen? Muss dann sowohl mein Mann in seiner Einkommensteuererklärung eine Anlage Kind hinzufügen als auch ich und muss dann in beiden Anlagen Kind (bei meinem Mann und bei mir) jeweils als Betrag nur die Hälfte an Kindergeld eingetragen werden?
    3. Ist die Hinweismeldung „ Bei der (unverbindlichen) Steuerberechnung im Formular zur Einkommensteuer 2020 werden noch nicht alle Gesetzesänderungen berücksichtigt und Erklärungen ohne Steuernummer können noch nicht berechnet werden.“ zu Beginn inzwischen wirklich vollständig behoben? Als ich bei der Elster Hotline deswegen angerufen habe hieß es, dass der Fehler erst Ende März/Anfang April behoben wird?!


    Ich hoffe, meine Fragen sind verständlich und ihr könnt mir weiterhelfen!
    Das ist meine erste Steuererklärung mit Kind und deshalb bin ich aktuell noch etwas überfragt


    Vielen Dank!

    #2
    Zitat von *poehli* Beitrag anzeigen
    mein Mann und ich sind miteinander verheiratet
    Da gratulier ich Euch recht herzlich

    Zitat von *poehli* Beitrag anzeigen
    Aktuell wissen wir noch nicht, ob wir uns für 2020 gemeinsam oder getrennt veranlagen
    Ihr gebt (eine) Steuererklärung(en) ab. Veranlagen tut dann das Finanzamt.

    Zeile 17 der Anlage AV wird ausgefüllt, wenn die Kinder beim Vater berücksichtigt werden sollen.

    Ihr habt beide Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds. Und so tragt Ihr das auch in der Anlage Kind ein. Bei Einzelveranlagung gibt jeder von Euch die Anlage Kind mit ab.

    EDIT: hätte beinahe den Link vergessen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020

    Kommentar


      #3

      Da gratulier ich Euch recht herzlich
      Vielen Dank :P

      Ihr gebt (eine) Steuererklärung(en) ab. Veranlagen tut dann das Finanzamt.
      Sorry, da hab ich mich halt falsch ausgedrückt....



      Danke schon mal für die Antworten!

      ​​​​​​​Kurze Rückfrage:

      Zeile 17 der Anlage AV wird ausgefüllt, wenn die Kinder beim Vater berücksichtigt werden sollen.
      Heißt also in unserem Fall (da ja unser Kind bei mir als Mutter berücksichtigt werden soll) müssen wir unser Kind in jedem Fall in Zeile 16 angeben, egal ob wir jeder eine einzelne Steuererklärung oder eine gemeinsame Erklärung abgeben?


      ​​​​​​​

      Ihr habt beide Anspruch auf die Hälfte des Kindergelds. Und so tragt Ihr das auch in der Anlage Kind ein. Bei Einzelveranlagung gibt jeder von Euch die Anlage Kind mit ab.
      Okay, also gibt im Falle einer Einzelveranlagung jeder eine Anlage Kind mit jeweils der Hälfte des ingesamt gezahlten Betrages an Kindergeld ab!

      EDIT: hätte beinahe den Link vergessen: https://forum.elster.de/anwenderforu...-f%C3%BCr-2020
      Dann kann man jetzt quasi ohne Probleme mit der Berechnung der Steuererklärung starten. Dann war die Aussage des Herrn von der Hotline anscheinend überholt....

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        #4
        Die Standardfälle sollten inzwischen richtig gerechnet werden. Was die Anlage AV angeht, ist bei Zusammenveranlagung die Zeile 16 korrekt,

        wenn die Mutter die Kinderzulage erhält. Das ist einfach. Die Hilfe zu den Zeilen 16 bis 18 muss ich erst genau lesen, denn auf Anhieb weiß

        ich ehrlich gesagt nicht, welche Zeile bei Einzelveranlagung richtig ist. Haben eigentlich beide Elternteile einen Riestervertrag ?

        Beim Kindergeldanspruch für 2020 den (halben) Corona-Bonus nicht vergessen !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Hilfe zu den Zeilen 16 bis 18 muss ich erst genau lesen, denn auf Anhieb weiß

          ich ehrlich gesagt nicht, welche Zeile bei Einzelveranlagung richtig ist. Haben eigentlich beide Elternteile einen Riestervertrag ?
          Mir hilft die Hilfe-Funktion hier leider auch nicht weiter bzw. verwirrt sie mich eher....
          Deshalb weiß ich eben auch nicht, in welcher Zeile ich unser Kind im Falle einer Einzelveranlagung angeben müsste....
          Nur ich habe einen Riestervertrag!

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