Hallo,
finde im Netz leider nichts zu meiner konkreten Frage.
Ist die Abschreibung (2% vom Gebäudeanteil) für das Jahr des Erwerbs (bzw. wirtschaftlicher Übergang) anteilig (z.B. per 01.07.2020 dann nur für 6 Monate) oder vollständig anzusetzen?
für alle Folgejahre ist klar, dass die 2% vollständig anzusetzen sind aber für das Jahr des Erwerbs konnte ich leider keine verlässliche Aussage finden.
Vielen Dank.
finde im Netz leider nichts zu meiner konkreten Frage.
Ist die Abschreibung (2% vom Gebäudeanteil) für das Jahr des Erwerbs (bzw. wirtschaftlicher Übergang) anteilig (z.B. per 01.07.2020 dann nur für 6 Monate) oder vollständig anzusetzen?
für alle Folgejahre ist klar, dass die 2% vollständig anzusetzen sind aber für das Jahr des Erwerbs konnte ich leider keine verlässliche Aussage finden.
Vielen Dank.
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