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    Anteilige Abschreibung

    Hallo,

    finde im Netz leider nichts zu meiner konkreten Frage.

    Ist die Abschreibung (2% vom Gebäudeanteil) für das Jahr des Erwerbs (bzw. wirtschaftlicher Übergang) anteilig (z.B. per 01.07.2020 dann nur für 6 Monate) oder vollständig anzusetzen?

    für alle Folgejahre ist klar, dass die 2% vollständig anzusetzen sind aber für das Jahr des Erwerbs konnte ich leider keine verlässliche Aussage finden.

    Vielen Dank.

    #2
    anteilig (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Monatsweise, wobei der Anschaffungsmonat bei dar AfA mitzählt, auch wenn der wirtschaftliche Übergang erst nach dem Monatsersten erfolgt ist.

      § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG sagt hierzu:
      Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel
      für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie,

        danke für den wertvollen Hinweis. D.h. wenn der Notarvertrag am 10.12.2019 der wirtschaftliche Übergang jedoch am 01.04.2020 war dann kann die AfA für das gesamte Jahr 2020 erfolgen?

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          #5
          Nein, genau das hat er nicht gesagt, sondern auf den wirtschaftlichen Übergang abgestellt. In deinem Beispielfall geht für 2019 gar keine AfA und für 2020 für 9 Monate und ab 2021 12 Monate.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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            #6
            der wirtschaftliche Übergang jedoch am 01.04.2020 war dann kann die AfA für das gesamte Jahr 2020 erfolgen?
            Da als Anschaffungszeitpunkt der wirtschaftliche Übergang gilt, beginnt die AfA im April 2020. Das Datum des Kaufvertrags ist unbeachtlich.

            Falls die Fertigstellung erst nach dem wirtschaftlichem Übergang erfolgt wäre, würde die AfA sogar noch später beginnen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Der Begriff der Fertigstellung ist m.E. durchaus dehnbar. Wenn ich in den Bau einziehe, und manche Gewerke oder Teilgewerke sind noch nicht fertig (z.B. Zaun, Terrasse, Fugen, Malerarbeiten oder Böden einzelner Räume, ..." so dürfte mit dem Einzug, also mit dem Nutzungsbeginn, durchaus die AfA beginnen.
              Gruß be.assmann

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                #8
                so dürfte mit dem Einzug, also mit dem Nutzungsbeginn, durchaus die AfA beginnen.
                Richtig, aber darum ging es in diesem Thread nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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