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Steuerberechnung: Kürzungsbetrag KV Betriebsrente wg. Krankengeldanspruch

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    Steuerberechnung: Kürzungsbetrag KV Betriebsrente wg. Krankengeldanspruch

    In der Steuerberechnung von mein Elster wird von den KV-Beiträgen Ehemann ein Kürzungsbetrag gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 ... EStG von € 38 abgezogen. Das ist meines Wissens ein Kürzungsbetrag von 4% wegen Krankgengeldanspruch..
    In der Anl. Vorsorgeaufwand, Zeile 11, steht der Betrag € 973, laut Schaltfläche "i" übernommen aus Bescheinigungen (Zeile 25 Lohnsteuerbesch.).
    Die genannte Kürzung € 38 entspricht abgerundet 4% des Krankenversicherungsbeitrags € 973.

    Der Betrag € 973 setzt sich zusammen aus den Teilbeträgen € 365,42 und € 606,92. Die € 365,42 sind aus einer Lohnsteuerbescheinigung für eine Aushilfstätigkeit bis 31.01.2020. Eine Kürzung dieses Betrages um 4% mag korrekt sein, da ich im Januar 2020 noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hatte.
    Die € 606,92 kommen aus einer Lohnsteuerbescheinigung für eine Betriebsrente, deren Bruttobetrag in voller Höhe auch unter "in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" aufgeführt ist.
    In Zeile 12 der Vorsorgeaufwendungen "In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" ist kein Betrag vermerkt. In beiden Lohnsteuerbescheinigungen, elektronisch wie auch gedruckt, gibt es keinerlei Einträge zu KV-Beträgen mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld.
    Ein gesetzlicher KV-Beitrag für eine als Versorgungsbezüge dargestellte Betriebsrente sollte nach meiner Vorstellung keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten. Oder liege ich da falsch?
    Gruß be.assmann

    #2
    In beiden Lohnsteuerbescheinigungen, elektronisch wie auch gedruckt, gibt es keinerlei Einträge zu KV-Beträgen mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld.
    Den Wert in Zeile 12 muss man m. E. schon selbst eintragen. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dafür, wie du schon richtig erkannt hast,

    keine Nummer vorgesehen, so dass nicht unterschieden werden kann, ob Krankengeld mitversichert ist oder nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo @Charilie24, das ist schon mal ein guter Hinweis für mich. Das Problem ist, dass man keine direkte Information erhält, welche KV-Beiträge mit Krankengeldanspruch verknüpft sind und welche nicht. Würdest du bei meiner genannten Aushilfstätigkeit (nur Jan. 2020) Krankengeldanspruch vermuten? Und bei den KV-Beitragen zur Betriebsrente nicht?
      Ergänzende Angabe: Neben der Betriebsrente habe ich in 2020 eine vorzeitige Altersrente (ab 63 J.) erhalten.
      Gruß be.assmann

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        #4
        Würdest du bei meiner genannten Aushilfstätigkeit (nur Jan. 2020) Krankengeldanspruch vermuten?
        Davon würde ich ausgehen.

        Und bei den KV-Beitragen zur Betriebsrente nicht?
        Bei den KV-Beiträgen zur Betriebsrente ist sicher kein Krankengeld mitversichert.

        Bei der Altersrente natürlich auch nicht, aber da gehören die Krankenkassenbeiträge ohnehin in die Zeile 16.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank.
          Gruß be.assmann

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