In der Steuerberechnung von mein Elster wird von den KV-Beiträgen Ehemann ein Kürzungsbetrag gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 ... EStG von € 38 abgezogen. Das ist meines Wissens ein Kürzungsbetrag von 4% wegen Krankgengeldanspruch..
In der Anl. Vorsorgeaufwand, Zeile 11, steht der Betrag € 973, laut Schaltfläche "i" übernommen aus Bescheinigungen (Zeile 25 Lohnsteuerbesch.).
Die genannte Kürzung € 38 entspricht abgerundet 4% des Krankenversicherungsbeitrags € 973.
Der Betrag € 973 setzt sich zusammen aus den Teilbeträgen € 365,42 und € 606,92. Die € 365,42 sind aus einer Lohnsteuerbescheinigung für eine Aushilfstätigkeit bis 31.01.2020. Eine Kürzung dieses Betrages um 4% mag korrekt sein, da ich im Januar 2020 noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hatte.
Die € 606,92 kommen aus einer Lohnsteuerbescheinigung für eine Betriebsrente, deren Bruttobetrag in voller Höhe auch unter "in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" aufgeführt ist.
In Zeile 12 der Vorsorgeaufwendungen "In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" ist kein Betrag vermerkt. In beiden Lohnsteuerbescheinigungen, elektronisch wie auch gedruckt, gibt es keinerlei Einträge zu KV-Beträgen mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Ein gesetzlicher KV-Beitrag für eine als Versorgungsbezüge dargestellte Betriebsrente sollte nach meiner Vorstellung keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten. Oder liege ich da falsch?
In der Anl. Vorsorgeaufwand, Zeile 11, steht der Betrag € 973, laut Schaltfläche "i" übernommen aus Bescheinigungen (Zeile 25 Lohnsteuerbesch.).
Die genannte Kürzung € 38 entspricht abgerundet 4% des Krankenversicherungsbeitrags € 973.
Der Betrag € 973 setzt sich zusammen aus den Teilbeträgen € 365,42 und € 606,92. Die € 365,42 sind aus einer Lohnsteuerbescheinigung für eine Aushilfstätigkeit bis 31.01.2020. Eine Kürzung dieses Betrages um 4% mag korrekt sein, da ich im Januar 2020 noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht hatte.
Die € 606,92 kommen aus einer Lohnsteuerbescheinigung für eine Betriebsrente, deren Bruttobetrag in voller Höhe auch unter "in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" aufgeführt ist.
In Zeile 12 der Vorsorgeaufwendungen "In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt" ist kein Betrag vermerkt. In beiden Lohnsteuerbescheinigungen, elektronisch wie auch gedruckt, gibt es keinerlei Einträge zu KV-Beträgen mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Ein gesetzlicher KV-Beitrag für eine als Versorgungsbezüge dargestellte Betriebsrente sollte nach meiner Vorstellung keinen Anspruch auf Krankengeld beinhalten. Oder liege ich da falsch?
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