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Restabschreibung einer EBK aus 2019 für 2020 bei Elster richtig eintragen

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    Restabschreibung einer EBK aus 2019 für 2020 bei Elster richtig eintragen

    Ich habe in Jahr 2019 ein Haus mit zwei EBK mit einem Restwert von 6000€ gekauft. Nach der Renovierung wurde vermietet. Für 2019 hat das FA bei einer Abschreibung über 5 Jahre für 4 Mon. von 400€ akzeptiert.
    Anschaffungswert 2019 = 6000€ in Zeile 42. Davon Abzugsfähige Kosten 2019= 400€
    Bleibt für 2020 ein Restwert von 5600 € in Zeile 42 ?. Davon Abzugsfähige Kosten 2020 =1200€.
    Was muß in Zeile 46 zu breücksichtigender Anteil aus 2019 eingetragen werden?


    #2
    Ich weiß nicht. Musst Du dort was eintragen? Hast Du eine Fehlermeldung?

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      #3
      Größerer Erhaltungsaufwand kann nach § 82b EStDV gleichmäßig auf bis zu 5 Jahre verteilt werden. Dafür gelten doch

      keine AfA-Regeln oder was meinst du genau ? Der Erhaltungsaufwand ist doch bereits 2019 entstanden, da wäre 2020 nur der

      auf 2020 entfallende Anteil anzugeben. Für die Gebäude-AfA gibt es die Zeile 33 der Anlage V, da gelten auch keine 5 Jahre.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie 24,
        es geht nicht um AfA sondern um die Abschreibung über 5 Jahre. Ich habe den Restwert aus 2019 von Hand ins System übernommen. Meine Vermutung war, das über die Zeile 46 aus dem Jahr 2019 zu berücksichtigen ein Automatismus für die Abschreibung enstehen würde.
        Freundliche Grüße vemi

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          #5
          Um die Mitleser nicht zu verwirren: AfA (= Absetzungen für Abnutzungen) ist gleichbedeutend mit Abschreibungen. Das bedeutet, dass ein Wirtschaftsgut auf mehrere Jahre abgeschrieben wird und zwar auf die -nicht verhandelbare- "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer".

          Die Geschichte mit § 82b EStG (Verteilung von Erhaltungsaufwand auf bis zu 5 Jahre) ist etwas ganz Anderes und hat mit Abschreibung nichts zu tun und solltest Du auch ganz klar begrifflich trennen. Dann geht es auch einfach er damit die richtige Zeile zu finden. § 82b EStG lässt Dir im Gegensatz zur Abschreibung das Wahlrecht, ob Du den aufwand gleichmäßig auf ein, zwei, drei, vier oder fünf Jahre verteilst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Verstehe ich das richtig ? 6.000,00 €, die 2019 investiert wurden, sollten auf 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden.

            Da hättest du ja 2019 bereits 1.200,00 ansetzen müssen, § 82b EStDV kennt keine monatsweise Betrachtung.

            Im Jahr 2020 hast du ja nichts neu ausgegeben, der auf 2020 entfallende Anteil von ebenfalls 1.200,00 € ist in

            in der unter zu berücksichtigender Anteil aus 2019 in die Zeile 46 einzutragen. Wenn das Objekt zu 100%

            vermietet ist, erfolgt der Eintrag der 1.200 € nur bei Werbungskosten, das Feld Gesamtbetrag bleibt leer.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Danke für die Informationen

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