Ich habe in Jahr 2019 ein Haus mit zwei EBK mit einem Restwert von 6000€ gekauft. Nach der Renovierung wurde vermietet. Für 2019 hat das FA bei einer Abschreibung über 5 Jahre für 4 Mon. von 400€ akzeptiert.
Anschaffungswert 2019 = 6000€ in Zeile 42. Davon Abzugsfähige Kosten 2019= 400€
Bleibt für 2020 ein Restwert von 5600 € in Zeile 42 ?. Davon Abzugsfähige Kosten 2020 =1200€.
Was muß in Zeile 46 zu breücksichtigender Anteil aus 2019 eingetragen werden?
Anschaffungswert 2019 = 6000€ in Zeile 42. Davon Abzugsfähige Kosten 2019= 400€
Bleibt für 2020 ein Restwert von 5600 € in Zeile 42 ?. Davon Abzugsfähige Kosten 2020 =1200€.
Was muß in Zeile 46 zu breücksichtigender Anteil aus 2019 eingetragen werden?
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